Digitale Topographische Karten (DTK) sind aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen erzeugte topographische Karten im Rasterformat. Durch die Hinzunahme der Flurstücksinformationen aus ALKIS werden in der Digitalen Topographischen Karte 1:5 000 (DTK5) Eigentumsstrukturen dargestellt. Eine rechtsverbindliche Aussage zu Grenzverläufen kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden. Die DTK5 stellt die Erdoberfläche ohne maßstabsbedingte Generalisierung mit allen wesentlichen Einzelheiten geometrisch exakt dar. Die Darstellung beruht auf dem Signaturenkatalog der DTK10 und wurde für den Maßstab 1:5 000 entsprechend angepasst (Vergrößerung und Signaturergänzungen). Dieser Dienst beinhaltet die farbig kombinierte Darstellung aller Layer vom gesamten Landesgebiet Schleswig-Holstein.
Mit Hilfe des Immobilien-Preis-Kalkulators können Sie schnell und einfach das Preisniveau für Ihr freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus, Ihr Reihenhaus/Ihre Doppelhaushälfte oder Ihre Eigentumswohnung abschätzen. Der Immobilien-Preis-Kalkulator basiert auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren), die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Marktmodelle werden in der Regel in Grundstücksmarktberichten jährlich veröffentlicht. Die Immobilienpreiskalkulation dient der Ermittlung eines ungefähren Preisniveaus und soll dem Nutzer als Anhalt für eine grobe Einschätzung des Immobilienwertes dienen. Sie ersetzt kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Grundlage für eine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch verwendet werden. Es ist nicht in allen Landkreisen die Berechnung eines Preisniveaus möglich.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 abrufbar. Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet "LGLN"
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden. Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschließt zum 01.01.JJJJ auf Grundlage der nach § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geführten und nach § 193 Abs. 5 BauGB ausgewerteten Kaufpreissammlung Immobilienrichtwerte gem. § 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) für den Teilmarkt Eigentumswohnungen (Weiterverkäufe) und Ein- und Zweifamilienhäuser (Weiterverkäufe). Alle verfügbaren Immobilienrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Immobilienrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ebenfalls steht dort ein Preiskalkulator zur Verfügung, um den Immobilienrichtwert an die Eigenschaften des Wertermittlungsobjektes anzupassen.
ALKIS ist Teil des Geobasisinformationssystems der nordrhein-westfälischen Vermessungsverwaltung. Die Flurkarte ist eine Standardausgabe aus ALKIS. Sie liefert neben dem amtlichen Raumbezug auch den amtlichen Grundstücksbezug im Sinne der Grundbuchordnung. Es handelt sich um eine flächendeckende und blattschnittfreie Darstellung der Geometrie, Lage und Form der Flurstücke und Gebäude mit weiteren Elementen aus den Bereichen Topographie, Nutzungsarten, politische Grenzen, Geländeformen und Vermessungspunkten. Zudem enthält ALKIS die beschreibenden Angaben zum Flurstück, wie z.B. die Flächengröße, Grundbuchbezeichnung und Eigentümerangaben. Der eingebundende Dienst 'ALKIS-Karte' ist aus den Daten des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) abgeleitet.
Das Webportal „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen" (GDU Online) informiert über geologisch oder bergbaulich bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Diese Auskunft ist kostenfrei. Darüber hinaus können Personen mit Eigentumsrechten oder deren Bevollmächtigte detailliertere, auf ihr Grundeigentum bezogene Informationen über Gefährdungspotenziale erhalten. Diese Auskunft ist kostenpflichtig und kann über ein Onlineformular beantragt werden. Das Webportal wird vom Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb - und der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW zur Verfügung gestellt.
Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die amtlichen Flurstücke und Kataster bezogene Verwaltungseinheiten des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien CadastralParcels in der Version 4.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * CP CadastralParcel * CP CadastralZoning Das Feature CadastralParcel Flurstücke sind nach INSPIRE Bereiche, welche durch die Katasterverwaltung oder eine vergleichbare Organisationen festgelegt wurden und Bestandteil des Staatsgebietes sind. Somit kann es als ein Teil der Erdoberfläche betrachtet werden, welches unter das nationale Recht in Bezug auf Grundstücksrechten und Eigentumsrechten fällt. Das Feature CadastralZoning Es beinhaltet die nationalen Verwaltungsbezirke (wie Gemeinden, Gemarkungen und Fluren), welchen Flurstücke zugeordnet sind. Dieses Feature soll die Visualisierungs- und Recheremöglichkeiten, anhand seiner Metainformationen verbessern.
Der Kreis Herford hat mit Hilfe des Planungsbüros Bockermann+Fritze ein Alltagsradwegenetz ausgearbeitet. Die Ergebnisse wurden im Frühjahr 2023 im Umwelt- und Planungsausschuss des Kreises Herford präsentiert. Das Alltagsradwegenetz stellt einen möglichen Ausbau der Fahrradinfrastruktur im Kreis Herford dar, mit dem das Ziel verfolgt wird, ein leistungsfähiges Radwegenetz für Berufspendler aufzubauen. Die Schwierigkeit bei der Realisierung besteht unter anderem in dem begrenzten Straßenraum (Bebauung, Eigentumsverhältnisse und topographische Rahmenbedingungen) sowie den unterschiedlichen Zuständigkeiten (Kommunen, Kreis, Land, Bund). Dadurch sind Änderungen der Planung / Abweichungen in der Umsetzung jederzeit möglich. Weiteren Informationen zum Alltagsradwegenetz sowie zu den Freizeitrouten im Kreis Herford sind unter Info-Links zu finden.
Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Das Liegenschaftskataster umfasst zudem die Eigentümerangaben, die Angaben zur tatsächlichen Nutzung und zur charakteristischen Topographie sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung. Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. In Nordrhein-Westfalen ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, die Geobasisdaten des kommunal geführten Liegenschaftskatasters im einheitlichen Standard des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) zu erheben, tagesaktuell zu führen und bereitzustellen. Die Katasterbehörden erstellen die Amtlichen Auszüge des Liegenschaftskatasters. Dieser Dienst enthält die Anschriften und Kontaktdaten sowie die online Bezugswege zu den Datenangeboten aller 53 Katasterämter in Nordrhein-Westfalen.
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Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der ABK als Zeitschnitte historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABK-Erfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
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