"Die Ermittlung der Risikobereiche erfolgte durch visuelle Auswertung der Starkregengefahrenkarte. Maßgebend waren solche Bereiche, in denen großflächig höhere Einstautiefen und / oder hohe Fließgeschwindigkeiten auftreten können und in denen sich Gebäude befinden. Zusätzlich wurde zur Herleitung dieser Bereiche noch geprüft, woher die Gefährdung kommt, aus dem Außenbereich oder ausschließlich aus der Ortsentwässerung. Dies spielt bei den möglichen Schutzmaßnahmen eine Rolle. Innerhalb der Ortslagen ist die Auswahl an Schutzmaßnahmen begrenzt und schwierig umzusetzen. Basierend auf diesen Vorgaben wurden die Risikobereiche ermittelt. Zusätzlich zu den Risikobereichen wurden Handlungsbereiche für Maßnahmen erstellet, die dem Einzugsgebiet der Risikobereiche entsprechen. Diese sind zusammen mit Vorschlägen für potentielle technische Schutzmaßnahmen in Maßnahmensteckbriefen dargestellt. Handlungsbereiche und Maßnahmensteckbriefe sind nicht in GMSC vorhanden. "
Andere - Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Kreis Viersen. Die Nutzung ist nur verwaltungsintern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis Viersen und dessen kreisangehöriger Kommunen zulässig
"Für gefährdete vulnerable Gebäude mit öffentlichem Bezug und für gewerbliche Anlagen mit sehr hohem Risiko wurden Kurzsteckbriefe erstellt die über GMSC abrufbar sind. Für eine Auswahl besonders relevanter Objekte wurden weiterhin Detailsteckbriefe erarbeitet, die auf erweiterten Informationen aus Vor-Ort-Begehungen beruhen. In den Fällen, in denen nur ein Detailsteckbrief vorliegt, hat die Begehung gezeigt, dass das Risiko geringer einzustufen ist (Reduktion von sehr hoch auf hoch oder mäßig). Diese Anpassung wurde sowohl im Detailsteckbrief als auch im zugehörigen Kurzsteckbrief übernommen. Daher existiert in diesen Fällen kein Kurzsteckbrief mit sehr hohem Risiko mehr."
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In diesem Datensatz finden sich historische Daten zur Bevölkerung, zur Flächenentwicklung und -nutzung, zum Rheinwasserstand, zum Verkehr, zur Unfall- und Brandstatistik, zu Kultureinrichtungen, zurm Arbeitsmarkt, zur Kriminalstatistik und den Beschäftigten der Stadt Krefeld von 1722 - 2021. Der Datensatz ist vor allem für die Zeit von 1722 bis 1900 sehr lückenhaft, da die Daten nur bruchstückhaft vorhanden sind. Danach ergeben sich immer wieder Lücken durch veränderte Erhebungsformen.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Anteil der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Der Anteil zeigt auf, wie viele Haushalte mit Minderjährigen sich im SGB-II-Bezug befinden und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
Die sogenannten „Stolpersteine“ gehen zurück auf ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Sie sollen an Menschen erinnern, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden. Dazu zählen Juden, politische und kirchliche Widerstandskämpfer, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung oder auch Menschen, die damals als sog. „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ stigmatisiert wurden. Die Stolpersteine werden seit 1992 in Deutschland (und darüber hinaus) als kleine Messingplatten nach einheitlichem Muster jeweils vor dem letzten frei gewählten Wohnort der Verfolgten verlegt. Inzwischen existieren mehr als 75.000 Stolpersteine. In Duisburg gibt es über 300 solche Steine. Laufend kommen neue Steine dazu; die Federführung für die Verlegung neuer Steine liegt beim Jugendring Duisburg (www.jugendring-duisburg.de). Auf der Grundlage zweier Publikationen des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg (https://kirche-duisburg.de/inhalt/download/), der früher die Stolpersteinverlegung begleitet hat, entstand im Jahr 2019 durch Martin Dietzsch beim Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) eine umfassende Dokumentation der Duisburger Stolpersteine (http://www.diss-duisburg.de/online-bibliothek/bucher-im-volltext/broschuere-ueber-die-duisburger-stolpersteine/). Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die vorliegende Kartierung im Historischen GeoPortal. Die Daten werden in unregelmäßigen Abständen fortlaufend vom Zentrum für Erinnerungskultur (https://www.duisburg.de/erinnerungskultur) ergänzt und aktualisiert. Weitere Infos und Literaturhinweise unter: https://geoportal2.duisburg.de/scripts/Masterportal/HistPortal/Stolperstein_Info.pdf
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Mit Unterstützung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden. Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
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