Der WMS LINFOS NRW umfasst wesentliche Inhalte der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) NRW wie naturschutzfachliche Grundlagendaten, Alleen und Schutzgebiete, etc..
Dieser Dienst enthält Verkehrszählwerte und berechnete Werte des DTV. Die Daten zeigen die jeweilige Belastung der Straßen unterschiedlicher Verkehrsmittel(gruppen) zu unterschiedlichen Zeitintervallen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "In Aufstellung". Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung des Geltungsbereiches (Bebauungsplanumring) oder durch die Darstellung mittels Vektordaten (Inhalt wird durch raumbezogene Objekte beschrieben) nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Mindestens zur Verfügung gestellt werden der rechtsverbindliche Bebauungsplan als „Scan der Urkunde“ und die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen als computerlesbare Version jeweils als PDF-Dokument.
Der Layer Handlungspriorität zeigt die stadtklimatische Handlungspriorität im Wirkraum des Bereich der Siedlungsfläche und dem öffentlicher Raum. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf das Ausmaß der nächtlichen Überwärmung, in unbewohnten Gebieten vorrangig auf die Aufenthaltsqualität im Außenraum. Es wird unterschieden zwischen: Hoher Handlungspriorität --> Maßnahmen zur Verbesserung der klimat. Situation, diese sind möglichst, bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen umzusetzen. Mittlere Handlungspriorität --> Bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen, im Zuge von Nachverdichtungen und Straßensanierungen sind Maßnahmen welche über den klimaökologischen Standard hinausgehen, möglichst zu prüfen. Niedrige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung, sind bei allen Vorhaben zu prüfen. Keine vorrangige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung sind im Sinne der Klimaanpassung bei größeren Vorhaben zu prüfen.
Darstellungsdienst für INSPIRE-relevante Daten der Stadt Haan per WMS (rechtskräftige Bebauungspläne und Bebauungsplan-Änderungen, Flächennutzungsplan-Änderungen, Erhaltungsgebiete, Gestaltungssatzungen, Außenbereichssatzungen)
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg erfasst in der Kaufpreissammlung aufgrund § 192 ff. BauGB alle Verträge, durch die Eigentum an einem Grundstück übertragen wird. Er wertet die Daten aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.
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