Der Kölner Künstler Gunter Demnig erinnert durch sogenannte Stolpersteine an Opfer der NS-Gewaltherrschaft. Hierbei handelt es sich um zehn mal zehn Zentimeter große Messingquadrate mit Namen und Lebensdaten von Opfern der NS-Zeit. Sie werden vor dem letzten selbst gewählten Wohnsitz der Opfer in den Boden eingelassen. Inzwischen liegen über 60.000 Stolpersteine in über 1.100 Orten Deutschlands und in mehreren Ländern Europas.
Der ATOM Feed Downloadservice für die Wuppertaler Bike and Ride Anlagen stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die (Stand 01/2020) 29 Bike and Ride Anlagen im Wuppertaler Stadtgebiet einschließlich des stadtnahen Außenbereiches umfasst. Diese Anlagen sind im Zuge der Umsetzung des "Parkraumkonzeptes Wuppertal" an Bahnhöfen des Schienenpersonennahverkehrs und einigen Schwebebahnhöfen und Bushaltestellen eingerichtet worden. Die Daten werden von der zuständigen Fachabteilung "Straßen- und Verkehrsplanung" des Ressorts 104 "Straßen und Verkehr" mit einem Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa geführt und bei Bedarf zeitnah aktualisiert. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Bike and Ride Anlagen unterliegen dabei nur seltenen Änderungen. Die geographische Lage dieser eigentlich flächenhaften Anlagen wird vereinfacht durch Punkte repräsentiert. Der Datensatz umfasst neben den Standortkoordinaten zu jeder Anlage einige beschreibende Attribute einschließlich eines Hyperlinks zu einem Foto der Anlage. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien, auf die der Downloadservice zugreift, werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für die Wuppertaler Park and Ride Anlagen stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die (Stand 01/2020) 13 Park and Ride Anlagen im Wuppertaler Stadtgebiet einschließlich des stadtnahen Außenbereiches umfasst. Diese Anlagen sind im Zuge der Umsetzung des "Parkraumkonzeptes Wuppertal" an Bahnhöfen des Schienenpersonennahverkehrs und einigen Schwebebahnhöfen und Bushaltestellen eingerichtet worden. Die Daten werden von der zuständigen Fachabteilung "Straßen- und Verkehrsplanung" des Ressorts 104 "Straßen und Verkehr" mit einem Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa geführt und bei Bedarf zeitnah aktualisiert. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Park and Ride Anlagen unterliegen dabei nur seltenen Änderungen. Die geographische Lage dieser eigentlich flächenhaften Anlagen wird vereinfacht durch Punkte repräsentiert. Der Datensatz umfasst neben den Standortkoordinaten zu jeder Anlage einige beschreibende Attribute einschließlich eines Hyperlinks zu einem Foto der Anlage. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien, auf die der Downloadservice zugreift, werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Mit den Stolpersteinen erinnert der Künstler Gunter Demnig an die Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stolpersteine sind im Boden verlegte kleine Gedenktafeln aus Messing vor dem letzten selbstgewählten Wohnort der Menschen, welche in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Runde 3 für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Stufe 1 für Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Hier erhalten Sie die Flächennutzungspläne von Niederkrüchten, Grefrath, Tönisvorst und Viersen. Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Dienste sind tagesaktuell.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "In Aufstellung". Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung des Geltungsbereiches (Bebauungsplanumring) oder durch die Darstellung mittels Vektordaten (Inhalt wird durch raumbezogene Objekte beschrieben) nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Mindestens zur Verfügung gestellt werden der rechtsverbindliche Bebauungsplan als „Scan der Urkunde“ und die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen als computerlesbare Version jeweils als PDF-Dokument.
Für viele Anwendungen genügt die Genauigkeit von 1 m bis 5 m nicht, die bei der Positionierung mit den verfügbaren Satellitensystemen wie GPS oder GLONASS erreicht wird. Mit SAPOS - dem Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder - werden die empfangenen Satellitensignale aufbereitet und mit Zusatzinformationen zur Verbesserung der Genauigkeit dem Nutzer über verschiedene Medien in Echtzeit bereitgestellt. Dazu wird ein Netz aus mehr als 260 Referenzstationen betrieben, davon sind 22 Stationen in Brandenburg. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.