INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Objekte der Bodenbedeckung. Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet. Da für die Bodenbedeckung noch keine Daten vorliegen, werden vorläufig die in ALKIS geführten Daten der Tatsächlichen Nutzung berücksichtigt.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Objekte der Bodennutzung. Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet. Da für die Bodennutzung noch keine Daten vorliegen, werden vorläufig die in ALKIS geführten Daten der Tatsächlichen Nutzung berücksichtigt.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Hierbei handelt es sich um Topographische Karten im Sonderblattschnitt als Ausgabe mit Wanderwegen, Skiloipen und Radwanderwegen im Maßstab 1:50 000. Sie wurden von den amtlichen top. Karten abgeleitet und durch Symbole der einzelnen Zweckbestimmungen ergänzt. Sonderblattschnitt bedeutet, dass der Kartenausschnitt ein eigenes Format abweichend vom Blattschnitt der amtlichen TK50 besitzt und im Umfang seiner Informationen dem Zweck angepasst wurde ( z.B. LSG, NSG, Rundwanderwege, Radwege ). Die Festlegung des Maßstabes richtet sich nach der Größe des darzustellenden Gebietes.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Im Geoportal Thüringen werden derzeit im Karten-Viewer Urkarten und Generalkarten vorgehalten. Generalkarten sind Übersichtskarten ab Maßstab 1:5:000 und kleiner ohne direkten Flurstücksbezug. Die Urkarte ist das „Urstück“ der späteren Liegenschaftskarte und damit auch ursprüngliche Grundlage der heutigen Darstellungen in ALKIS. Urkarten bilden einen Teil (Flur, Teil einer Flur) der neuvermessenen und kartierten Gemarkung ab, ohne angrenzende Fluren derselben Gemarkung oder benachbarter Gemarkungen blattfüllend inhaltlich anzudeuten. Die Karten wurden als "Bild" gescannt und es gibt keinen Zusammenhang zum Maßstab. Die Auflösung beträgt 300 x 300 dpi. Ur-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar. General-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Im Geoportal Thüringen werden im Downloadclient „Historische Liegenschaftskarten“ Urkarten und Generalkarten vorgehalten. Generalkarten sind Übersichtskarten ab Maßstab 1:5:000 und kleiner ohne direkten Flurstücksbezug. Die Urkarte ist das „Urstück“ der späteren Liegenschaftskarte und damit auch ursprüngliche Grundlage der heutigen Darstellungen in ALKIS. Urkarten bilden einen Teil (Flur, Teil einer Flur) der neuvermessenen und kartierten Gemarkung ab, ohne angrenzende Fluren derselben Gemarkung oder benachbarter Gemarkungen blattfüllend inhaltlich anzudeuten. Die Karten wurden als "Bild" gescannt und es gibt keinen Zusammenhang zum Maßstab. Die Auflösung beträgt 300 x 300 dpi. Ur-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar. General-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar. Anzahl aktuell: - 21399 Lika-Urkarten - 626 Lika-Generalkarten
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Das Orthophoto ist ein entzerrtes und georeferenziertes Luftbild von hoher Genauigkeit und Aktualität. Es eignet sich daher sehr gut zur Erfassung und Aktualisierung von Datenbeständen geographischer Informationssysteme, zu Planungszwecken, geometrisch genauen Ausmessungen u.v.m. Da es auf Landeskoordinaten bezogen ist, kann es auch mit anderen Datenbeständen, z.B. der digitalen topographischen Karte, dem digitalen Landschaftsmodell oder benutzereigenen Daten kombiniert werden.Die digitalen Orthophotos werden mit einer Bodenauflösung von 0,20 m berechnet. Ein Orthophoto deckt eine Landschaftsfläche von 1 km x 1 km ab. Befliegungen erfolgen seit 1994. Seit 2014 erfolgt der Bildflug im 2-Jahres Zyklus.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale Oberflächenmodelle (DOM) beschreiben die Erdoberfläche incl Bewuchs und Bauwerke durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es bildet die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung ab. Es wird zwischen verschiedenen DOM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden: DOM5 im 5m x 5m-Raster erfasst von 1996 bis 2006; DOM2 im 2m x 2m Raster ab 2010