Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Die Landtagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Kalkar festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und zeigt die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete des Zielszenarios auf Baublockebene. Die Art der Wärmeversorgung in dem jeweiligen Baublock bezieht sich auf die primär vorliegende Technologie und muss somit nicht auf jedes Gebäude in dem Baublock zutreffen. Bei der zeitlichen Einordnung der potenziellen neuen Wärmenetzgebiete für das Jahr 2035 handelt es sich um eine Annahme.