Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Der Indikator klimasensitive Vogelarten zeigt die Bestandsentwicklung von Vogelarten unter dem Einfluss klimatischer Veränderungen. Als Grundlage zur Erfassung des Indikators dienen die landesweit repräsentativen Brutvogeldaten aus der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS), das Basisjahr ist 2006. Dabei werden 30 Arten, die relativ hohe durchschnittliche Temperaturwerte (über 13 °C) von Arealen bevorzugen, in einer Gruppe zusammengefasst. Hierzu zählen beispielsweise der Grünspecht, der Pirol oder der Steinkauz. Eine weitere Gruppe wird von 20 Arten gebildet, die eher in Arealen mit kühleren Bedingungen vorkommen (unter 11 °C). Innerhalb dieser Gruppe befinden sich zum Beispiel das Wintergoldhähnchen, der Tannenhäher oder die Weidenmeise. Daneben wird eine Gruppe mit Arten, die einen mittleren STI-Wert aufweisen, identifiziert (beispielsweise Kohlmeise, Buchfink, Amsel und Mönchsgrasmücke).
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021 ermittelten potentiell betroffenen Badegewässer für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus 2016 – 2021 der HWRM-RL.Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Behörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung. Die Ergebnisse geben Rückschlüsse auf den Anteil der Bevölkerung, welcher dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Dieser Datensatz beinhaltet die unwetterbedingten Sperrungen des Fachdienst Bevölkerungsschutz und der Kreisleitstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen.
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Mit Unterstützung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden. Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
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