Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die Linienobjekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die Punktobjekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Dieser Dienst enthält den Landschaftsplan im Rhein-Kreis Neuss. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die flächenhaften Objekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Höhenbeschränkungen, Gewichtsangaben oder Durchfahrtsverbote – hier erhalten Sie Informationen für Ihre Routenplanung mit Lastkraftwagen bis 44 Tonnen. Für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen gilt ein Durchfahrtverbot durch die Innenstadt und Teile von Deutz und Mülheim. Beachten Sie für die Routenplanung, dass Sie mit Ihrem Lkw ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nur die blau und rot eingefärbten Routen sowie Autobahnen und das übergeordnete Straßennetz nutzen dürfen. Der Anlieferverkehr (Ziel- und Quellverkehr) ist vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Ebenso gibt es eine Ausnahmeregelung für bestimmte Fahrten vom und zum Niehler Hafen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die flächenhaften Overlay-Objekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.