Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Naturnahe Waldbewirtschaftung orientiert sich an den Entwicklungsmodellen des Naturwaldes mit hohem Selbststeuerungspotential. Diese Modelle müssen mit Hilfe von Beobachtungen und Versuchen aufgestellt und untermauert werden, um sie dann im praktischen Waldbau nutzen zu können. Ohne Eingreifen des Menschen wäre NRW wahrscheinlich auf über 90 % der Fläche mit fast reinem Buchenwald bestanden. Heute sind nur ca. 27 % bewaldet und davon nur ca. 16,5 % mit Buche. Das Laub-/Nadelholzverhältnis beträgt für den gesamtwald 52,7% (Laubbäume) / 47,3 % (Nadelbäume). Ein Ziel im ökologischen Waldbau ist damit die Waldvermehrung durch Erstaufforstung mit Laubwald und der Waldumbau. Angemessene Beimischungen von nutzbringenden Nadelhölzern sind hierbei auch im Sinne der Biodiversität gefragt. Die Auswertungen von Beobachtungen und Versuchen steuern stetig neue Entwicklungen von Leitbildern zu naturnahen Waldbauverfahren bei. Daraus ergeben sich Planungen und Konzepte zu neuen Versuchen im ökologischen Waldbau. Letztendlich steht die Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse an die Forstbehörden und die Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Vordergrund.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Das Dezernat 41.1 der LÖBF führt auf Versuchs- und Beobachtungsflächen Untersuchungen mit unterschiedlichen waldbaulichen Gesichtspunkten durch: - Versuche zur Bestandsbegründung (Erst- u. Wiederaufforstung) - Versuche zur Jungbestandspflege - Vorratspflege in Form von Durchforstung in Rein- und Mischbeständen - Überführung von Altersklassenwälder in Wälder mit Dauerwaldstrukturen - Versuche zur Naturverjüngung - Waldumbau, Buchen-Voranbauten und Buchen-Voraussaaten - Nutzung von Häher-Eichen - Dokumentation der Sukzession nach Fichtenwindwurf - Einbeziehung sukzessionaler Begleitbaumarten in die waldbauliche Praxis - Versuche zum Wildverbiss - Überführung/Umwandlung von Eichen-Niederwald Die Auswertung und Dokumentation der Versuche zum ökologischen Waldbau erfolgt, tlw. mit Unterstützung der jeweiligen unteren Forstbehörde, stetig. Die Untersuchungsflächen werden in einem forstlichen Versuchsflächenverzeichnis für das Land NRW verwaltet. Hier sind die Versuchsflächen mit Lagebeschreibung, Bestand, Fläche und Jahr der Anlage in Rubriken untergliedert. Maßnahmen und die Neueinrichtung von Versuchsflächen werden jährlich im Arbeitsplan des Dezernates 41 der LÖBF festgelegt.
Dargestellt sind die Standorte der Bäume im öffentlichen Raum, insbesondere die an Straßen gelegenen, jedoch nicht die in Wäldern, Parks u. ä. gelegenen. Als Sachdaten sind die Baumart, der Kronendurchmesser, der Stammdurchmesser in 1 m Höhe, das Alter und die Vitalität angegeben.
Nutzungsbedingungen: Geodaten sind urheber- bzw. leistungsrechtlich durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie das Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW) in der jeweils gültigen Fassung geschützt. Die über diese Anwendung bereitgestellten Daten dürfen daher grundsätzlich nur entsprechend des Urheberrechtsgesetzes und unter Angabe der Datenquelle verwendet werden. Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar. Die Stadt Gütersloh haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen.
Die Daten zum Kanalnetz der Stadt Dinslaken beschreiben detailliert dessen lage- und höhenmäßigen Aufbau . Ein solches Netz dient der Unterhaltung des Entwässerungssystems. Der Datensatz enthält die Schachtbauwerke des Kanalinformationssystems (KIS) im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.
Der Dienst enthält die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und sonstige Baurechtssatzungen der Stadt Olpe nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Drensteinfurt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung - BauO NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzung bezeichnet. Bei den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich ausschließlich um Kopien. Es wird davon ausgegangen, dass Stellungnahmen und Äußerungen sich auf die im Amt für Planen, Bauen, Umwelt befindlichen Originale beziehen.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.