Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden. Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.
Eine Gemarkungsgrenzen ist eine gemeinsame Grenze mehrerer Flurgrenzen und der Teil einer Gemeindegrenze. Eine Gemeinde gliedert sich in mehrere Gemarkungen, diese bestehen weiter aus diversen Fluren, welche weiter in zahlreiche Flurstücke unterteilt sind. Die hier abgebildeten Gemarkungsgrenzen der Stadt Erkrath werden aus den ALKIS-Daten abgeleitet.
Der Datensatz enthält die bestehenden Mobilfunkstandorte der Telefonica. Die bestehenden Standorte setzen sich aus dem Bestand und dem Neubau seit Oktober 2022 zusammen. Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Wesel Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Die Daten sind nur für den internen Gebrauch in der Verwaltung freigegeben.