Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Emmerich am Rhein.
Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Goch.
Die Europawahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Issum festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Rees.
Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Geldern.
Darstellung der Kompensationsflächen / Ersatzflächen im Kreis Gütersloh, die noch keinem Eingriff konkret zugeordnet sondern Teil eines Ökokontos sind, oder über die bereits konkret gesprochen wurde.
Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der Stadt Bad Münstereifel. Eine Weiterverwendung des Internetangebotes bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt Bad Münstereifel bzw. des jeweiligen Autors. Das Angebot im Internet dient der Information. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bauleitpläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Diese werden von der Stadt Bad Münstereifel vorgehalten und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne im Stadtgebiet der Stadt Bad Münstereifel dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch.
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden!
Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen!
Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Verfügung.
Untersuchung im Auftrag der Abteilung Umwelt des Kreises Gütesloh von Flächen auf ihre Eignung als Standort von Windkraftanlagen. Die Potenzialflächen wurden mittels Pufferbildung (um Schutzgebiete, Siedlungen und Wohngebäude, Waldflächen, Verkehrswege und Stromtrassen) auf vorhandenen Kartengrundlagen ermittelt. Sie dienen als erste Grundlage für eine Überarbeitung der Flächennutzungspläne der Kommunen zur Ausweisung von Windvorranggebieten.