Das Dynamische Mosaik setzt sich aus aktuellen wolkenfreien Aufnahmen von Sentinel-2 Orthobildern zusammen. Die beiden baugleichen Sentinel-2 Satelliten des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus liefern seit 2015 bzw. 2017 kontinuierlich Aufnahmen der Erdoberfläche. Der multispektrale optische Sensor verfügt über 13 Spektralkanäle im sichtbaren und infraroten Bereich. Dabei variiert die räumliche Auflösung von 10 m (Kanäle B02, B03, B04, B08) über 20 m (Kanäle B05, B06, B07, B08A, B11, B12) bis hin zu 60 m (Kanäle B01, B09, B10). Die Sentinel-2 Daten werden originär in den Prozessierungsleveln Level-1C (Top-Of-Atmosphere) und Level-2A (Bottom-Of-Atmosphere) angeboten und in Kachelgrößen von 100 x 100 km2 in UTM/WGS84 Projektion bereitgestellt. Für NRW liegen durch die hohe Wiederkehrrate der Satelliten alle 2-3 Tage flächendeckend aktuelle Aufnahmen vor. Da es sich bei dem Multispektralinstrument um ein passives System handelt, ist die Verwendbarkeit der Aufnahmen allerdings wetterabhängig. Die verfügbaren Orthobilder weisen unterschiedliche Wolkenbedeckungsgrade auf. Zur Ableitung des Dynamischen Mosaiks werden die aktuellen Sentinel-2 Bilder auf Wolkenbedeckung überprüft, so dass die wolkenfreien Bereiche selektiert werden können. Bereiche älterer Aufnahmen werden kontinuierlich durch aktuelle wolkenfreie Bilder ersetzt. Dabei werden die 4 Spektralbänder mit einer räumlichen Auflösung von 10 m (Rot, Grün, Blau, Nahes Infrarot) der Level-2A Daten berücksichtigt. Der Datensatz wird bei Vorliegen eines wolkenfreien Bereichs ab einer Größe von 100 zusammenhängenden 10 m x 10 m Pixeln fortgeschrieben, so dass stets die aktuellen wolkenfreien Aufnahmen im Mosaik enthalten sind. Das Dynamische Mosaik wird als Darstellungsdienst in den Ausprägungen RGB (Komposit aus den Spektralbändern B04-B03-B02) und CIR (Komposit aus den Spektralbändern B08-B04-B03) bereitgestellt. Darüber hinaus wird das Aufnahmedatum der jeweiligen Sentinel-2 Szene für jeden wolkenfreien Bereich zur Verfügung gestellt. Das Aufnahmedatum wird über die Sachdatenabfrage des Metadatenlayers angezeigt.
Die Daten können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2022], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dymos_s2"
Der Datensatz "Bodendenkmäler Wuppertal" ist ein Geodatenauszug aus der Wuppertaler Denkmalliste, der alle Bodendenkmäler (zumeist unterirdische archäologische Denkmäler) mit ihren nicht personenbezogenen Attributen in geographischen Datenformaten bereitstellt. Inhaltlich umfasst der Datensatz die (Stand 11/2017) 48 Bodendenkmäler in Wuppertal. Zwei dieser Bodendenkmäler liegen zum größten Teil auf Remscheider Stadtgebiet, sie sind nachrichtlich aus der Remscheider Denkmalliste übernommen und mit einem der Denkmalnummer vorangestellten "RS" gekennzeichnet. Zu jedem Bodendenkmal weist der Datensatz die Denkmalnummer, die Adresse, die gängige Bezeichnung, das Datum der Eintragung in die Denkmalliste, den Schutzumfang sowie einen Hyperlink auf die Web-Anwendung "Denkmalliste Online" nach. In der Denkmalliste Online werden zusätzlich eine langtextliche Beschreibung des Bodendenkmals sowie in einigen Fällen auch Fotos, Kartenausschnitte oder andere Rasterdokumente angeboten. Die Denkmalliste der Stadt Wuppertal wird seit August 2008 mit dem Fachverfahren ProDenkmal der Firma PROSOZ Herten GmbH geführt. Aus einem Datenbankview in der ProDenkmal-Datenbank wird täglich eine räumliche Sekundärdatenbank abgeleitet, die als Grundlage für die Bereitstellung der Daten zum Denkmalschutz in der Wuppertaler Geodateninfrastruktur dient. In diese Datenbank werden die außerhalb des ProDenkmal-Verfahrens mit visueller Genauigkeit als Multipolygone digitalisierten Bodendenkmalflächen eingespielt. Die hieraus als Open Data unter der Lizenz CC BY-ND 4.0 (mit Ausschluss der Datenveränderung) bereitgestellten ESRI-Shapefiles und KML-Dateien der Bodendenkmäler werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Baudenkmäler werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die Datenserie umfasst die vier Datensätze „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“, Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“, „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ und „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“, die gemeinsam den Inhalt für den Layer „Land Use – Spatial Plan“ im INSPIRE-Darstellungsdienst der Stadt Wuppertal bereitstellen. Der Layer ist spezifiziert im INSPIRE-Dokument „D2.8.III.4 INSPIRE Data Specification on Land Use – Technical Guidelines“, Version 3.0, Kapitel 11. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der vier Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 08/2017) 665 rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich einiger Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Der Geltungsbereich jeder Innenbereichssatzung ist ein zusammenhängendes Polygon, das im Original-Satzungsdokument durch einen Lageplan im Maßstab 1:1000 definiert worden ist. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch rechtswirksamen Wuppertaler Satzungen der folgenden 3 Typen: (1) Erhaltungssatzungen nach §172 Baugesetzbuch (BauGB), (2) außerhalb eines Bebauungsplans als Satzung beschlossene örtliche Bauvorschriften nach §86 Bauordnung NRW (BauO NRW) in den Ausprägungen „Ortsbildsatzung“ und „Gestaltungssatzung“, (3) kombinierte Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen nach §172 BauGB und §86 BauO NRW. Der Datenbestand ist vollständig, Stand 01.05.2017 umfasste er 11 Satzungen mit insgesamt 16 Flächen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Alle vier Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema „Bodennutzung“ aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. In Nordrhein-Westfalen werden hierbei Straßen ab einer Verkehrsdichte von 1000 Kfz in 24 Stunden, Zweigleisige und eingleisig elektrifizierte nicht stillgelegte Bahnstrecken, Ortslagen ( 10 ha) und Flughäfen, Flächen mit besonderer funktionaler Prägung wie z. B. Industrie- und Gewerbeanlagen außerhalb von Ortschaften sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße als zerschneidende Elemente bewertet und berücksichtigt. Nutzungstypen mit zerschneidender Wirkung sind solche, die je nach ihrer räumlichen Verteilung und Intensität Ausdruck der Wirkung des Kultureinflusses sind und einen vergleichsweise hohen Grad einer Veränderung der Landschaft (Hemerobiegrad) kennzeichnen. Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume wurden durch Auswertung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt, welche als landesweiter Datenbestand vorliegen. Die Einteilung der UZVR erfolgt im Hinblick auf eine noch praktikable, landesweite Übersicht in 5 Größenklassen. Auf Grundlage des ATKIS-Datenbestandes wurden insgesamt 2627 Einzelflächen UZVR in 5 Größenklassen: 1 - 5 km², 5 - 10 km², 10 - 50 km², 50 - 100 km² und 100 km² kartographisch dargestellt. Der Erhalt von naturnahen Lebensräumen und Arten sichert langfristig eine lebenswerte Umwelt für die heutige Generation und künftige Generationen. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung und dem Schutz von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen zu. Es ist Aufgabe aller am Planungsprozess Beteiligten und der politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch und damit die Zerschneidung der Landschaft soweit wie möglich minimiert werden. Räume mit geringer Zerschneidung, Zersiedlung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar und können, wenn überhaupt nur mit großem Aufwand wiederhergestellt werden. Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind damit wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.
Der ATOM Feed Downloadservice für die Bodendenkmäler in Wuppertal stellt einen Geodatenauszug aus der Wuppertaler Denkmalliste zum Download bereit, der alle Wuppertaler Bodendenkmäler (zumeist unterirdische archäologische Denkmäler) mit ihren nicht personenbezogenen Attributen in geographischen Datenformaten umfasst. Inhaltlich umfasst der Datensatz die (Stand 11/2017) 48 Bodendenkmäler in Wuppertal. Zwei dieser Bodendenkmäler liegen zum größten Teil auf Remscheider Stadtgebiet, sie sind nachrichtlich aus der Remscheider Denkmalliste übernommen und mit einem der Denkmalnummer vorangestellten "RS" gekennzeichnet. Zu jedem Bodendenkmal weist der Datensatz die Denkmalnummer, die Adresse, die gängige Bezeichnung, das Datum der Eintragung in die Denkmalliste, den Schutzumfang sowie einen Hyperlink auf die Web-Anwendung "Denkmalliste Online" nach. In der Denkmalliste Online werden zusätzlich eine langtextliche Beschreibung des Bodendenkmals sowie in einigen Fällen auch Fotos, Kartenausschnitte oder andere Rasterdokumente angeboten. Die Denkmalliste der Stadt Wuppertal wird seit August 2008 mit dem Fachverfahren ProDenkmal der Firma PROSOZ Herten GmbH geführt. Aus einem Datenbankview in der ProDenkmal-Datenbank wird täglich eine räumliche Sekundärdatenbank abgeleitet, die als Grundlage für die Bereitstellung der Daten zum Denkmalschutz in der Wuppertaler Geodateninfrastruktur dient. In diese Datenbank werden die außerhalb des ProDenkmal-Verfahrens mit visueller Genauigkeit als Multipolygone digitalisierten Bodendenkmalflächen eingespielt. Die hieraus als Open Data unter der Lizenz CC BY-ND 4.0 (mit Ausschluss der Datenveränderung) bereitgestellten ESRI-Shapefiles und KML-Dateien der Bodendenkmäler werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Baudenkmäler werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz umfasst die automatisiert aus Luftbildern (Aufnahmezeitpunkte 30. März und 01./02. Juni 2021) abgeleiteten, zweidimensionalen Baumkronenumringe ("Baumkronenpolygone") von rund 894.000 Bäumen im Stadtgebiet von Wuppertal, ausgeführt durch die EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH aus Münster im Rahmen der Forschungskooperation DigiTalZwilling4D innerhalb des Förderprojektes smart.wuppertal / DigiTal Zwilling mit dem in dieser Kooperation entwickelten Verfahren "twin4tree". Hierbei wurde das normalisierte Digitale Oberflächenmodell (nDOM) von Geobasis NRW (Jahrgang 2021) als Höhenmodell verwendet. Um keine Gebäude oder Bauwerke als Baum zu identifizieren, wurden für das Vegetationshöhenmodell nur Bereiche des nDOM innerhalb einer Baummaske berücksichtigt, die zuvor über eine Klassifikation der o. g. Luftbilder mit dem KI-Verfahren "Cop4ALL" erzeugt wurde. Die einzelnen Bäume wurden darin über ein Template-Matching-Verfahren identifiziert, bei dem variable 3D-Schablonen (sphärische und gaußförmige Form für Laubbäume, parabolische, hyperbolische und konische Form für Nadelbäume) über das Vegetationshöhenmodell gelegt werden. Den so gefundenen Baumstandorten wurden mittels einer Segmentierung des Vegetationshöhenmodells Baumkronen zugeordnet, deren senkrechte Projektion auf den Boden zweidimensionale Baumkronenpolygone ergab. Der Datensatz ist im GeoPackage-Format als Original und zur Reduzierung der Dateigröße als Variante mit generalisierten Baumkronenpolygonen unter der Open-Data-Lizenz CC BY 4.0 verfügbar. Wichtiger Hinweis: In dichten Baumbeständen ist die Identifikation einzelner Bäume aufgrund von zusammenwachsenden Baumkronen ("Kronenschluss") erschwert. Auch sogenannte "beherrscht stehende Individuen" unterhalb der aus der Luft sichtbaren Baumkronen lassen sich mit dem twin4tree-Verfahren nicht eindeutig erkennen. Daher unterschätzt das Verfahren die Anzahl von Bäumen in diesen Bereichen deutlich. Aus stichprobenhaften Zählungen in einigen Waldbereichen wurde ein durchschnittlicher Korrekturfaktor von 1,6 abgeleitet.
Die Excel-Tabelle listet alle Grundwassergütemessstellen des WRRL- und EUA- /Nitratmessnetzes NRW, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten "roten" Gebiete und zur immissionsbasierten Abgrenzung belasteter / unbelasteter Teilgebiete innerhalb der betroffenen Grundwasserkörper herangezogen worden sind (Stand: 12/2022). Messstellen ohne landwirtschaftlichen Einfluss, die eine Nitrat- oder Nitrateintragskonzentration oberhalb des Grundwasserschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend aufweisen, sind nicht in der Tabelle enthalten, da sie gemäß AVV GeA bei der Gebietsausweisung keine Berücksichtigung finden. Als Angaben enthält das Tabellenblatt: - 9-stellige amtliche Messstellennummer und Name der Messstelle - Gemeinde und Kreis in der bzw. dem die Messstelle liegt - Grundwasserkörper (ID und Name), dem die Messstelle beim Monitoring zugeordnet ist - Lagekoordinaten (aus Datenschutzgründen unterbleiben die beiden letzten Stellen) - dominierender Landnutzungseinfluss im Zustromgebiet der Messstelle - Information, ob ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell im Zeitraum 2009-2018 gemäß GrwV an der Messstelle vorliegt (ja/nein) und ob gleichzeitig ein Nitratwert > 37,5 mg/l vorliegt - Mittelwert der Maximalwerte MWMxJW1619 (Nitrat; mg/l) der Jahre 2016-2019 zu der Messstelle - Nitrateintragskonzentration (mg/l) im Zeitraum 2016-2019, soweit vorhanden (bei mehreren Messungen wird der Mittelwert verwendet). Grundlage sind Messungen des Parameters „Exzess-N2 (umgerechnet in Nitrat in mg/L)“ und die „Nitratkonzentration“ als Summenwert aus jeweils derselben Grundwasserprobe. Die Daten stehen in ELWAS-web. Die Nitrateintragskonzentration entspricht der Nitratkonzentration vor Denitrifikation im Grundwasser. Der Exzess-N2 (durch Nitratabbau im Überschuss gebildetes N2) wird mit der N2/Ar-Methode bestimmt. - Maßgeblicher Wert, aus welchem die Information abzuleiten ist, ob bei der Abgrenzung belasteter / unbelastete Teilgebiete MWMxJW1619 oder Nitrateintragskonzentration ausschlaggebend ist. - Information, ob die Messstelle für die Ausweisung „roter Feldblöcke“ relevant ist oder nicht. Dies ist der Fall bei landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen, bei denen der Nitratwert (MWMxJW1619) oder die Nitrateintragskonzentration größer als 50 mg/l ist, sowie bei landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen, bei denen ein steigender Nitrattrend vorliegt und der Nitratwert (MWMxJW1619) 37,5 mg/l oder größer ist. In der Excel-Datei sind neben der Datentabelle (Tabellenblatt „AWMN_2022_11“) ein Tabellenblatt zur Erläuterung der Attribute (Tabellenblatt „Dateninformation“) sowie ein Tabellenblatt mit Informationen zu den Grundwasserkörpern (Tabellenblatt „GWK-Tabelle“) enthalten.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtsverbindlichen Landschaftspläne Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal umfasst: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.