Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist nicht nur auf einzelne Strukturen wie Berge und Täler zurückzuführen, sondern spiegelt sich in einem ganzeinheitlichen Landschaftsbild wieder. Je nach der ästhetischen Ausprägung können so die menschlichen Bedürfnisse nach Schönheit, Heimat und Erholung erfüllt werden. Landschaftsbildprägende Elemente wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell oftmals überprägt, vereinheitlicht oder sogar beseitigt. Die Landschaftsbildbewertung in Nordrhein-Westfalen zielt u.a. darauf ab wertvol-le und auch weniger wertvolle Bereiche zu identifizieren und die langfristig zu schützen, zu erhalten sowie leitbildgerecht zu verbessern. Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt an anhand seiner charakteristischen Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, deren Schutz, Entwicklung und Wiederherstellung in § 1 Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Gleichzeitig ist die Bewertung des Landschaftsbildes fester Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 8 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch die standardisierte Methode eine landesweite Bewertung, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragen-de Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.
Der Karten-Layer Naturparke kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturparke in Nordrhein-Westfalen an. Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern." Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 15 a Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW enthält der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine Bestandsaufnahme und eine Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft. Daraus herzuleiten sind Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere auch für einen Biotopverbund. Als eine räumliche Bezugsbasis auf der Ebene des Fachbeitrages wird dafür eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in der Form von Landschaftsräumen vorgenommen. Die Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheit wie sie der Naturräumlichen- Gliederung zu Grunde liegen und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. In einem „Landschaftsraum- Dokument“ werden die natürliche, kulturellen Ausstattung und das Landschaftsbild des Raums sowie dessen bisherige Entwicklung beschrieben. In einem Leitbild wird eine aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege günstige, möglichst konfliktarme Weiterentwicklung des Landschaftsraums beschrieben, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Erreichung eines dem Leitbild nahekommen Zustandes formuliert. Die Leitbilder sowie konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge zu den Landschaftsräumen sind eine Grundlage zur Formulierung und räumliche Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und in den Landschaftsplänen.
Der Karten-Layer RAMSAR zeigt die räumliche Verteilung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung nach dem Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention 1971). Deutschland ist Mitglied seit 1976. Ursprünglich hatte die Ramsar-Konvention den Erhalt und die nachhaltige Nutzung (wise use) von Feuchtgebieten als Lebensraum von Wasservögeln zum Ziel. In den letzten Jahren haben sich die Konventionsziele erweitert und umfassen nun den ganzheitlichen Schutz von Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität
Der Atom-Feed LINFOS NRW umfasst wesentliche Inhalte der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) NRW wie naturschutzfachliche Grundlagendaten, Alleen und Schutzgebiete, etc. zum Download
Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Badegewässer NRW - Stammdaten Messstelle - Bewertung nach EG Badegewässerrichtlinie: Entsprechend der EG-Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG) werden die EG-Badegewässer zum Schutz der Badenden auf bakterielle Belastungen während der Badesaison untersucht. Bei der Überwachung der Badegewässer steht der Schutz der Badenden im Vordergrund. Die Richtlinie gilt für Gewässer, in denen das Baden durch die Überwachungsbehörden ausdrücklich gestattet wird und bei denen mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist. Für die Bewertung werden von den zuständigen Behörden mindestens alle vier Wochen an den gemeldeten Badestellen Proben entnommen. Die Bewertung erfolgt jedes Jahr auf Basis der Werte (Intestinale Enterokokken und Escherichia Coli) der zurückliegenden vier Jahre mit Hilfe einer 90- bzw. 95-Perzentil-Bewertung. Die hier bereitgestellten Geodaten werden im Format Shape (shp) und Geopackage (gpkg) bereitgestellt und jährlich im Frühjahr aktualisiert. Sie enthalten Punktdaten der Badestellen mit den Bewertungen für das jeweilig zurückliegende Jahr. Außerdem enthalten ist ein Datensatz der zugehörigen Gewässerflächen.
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