Dieser Datensatz enthält die Kreisgrenzen für die Gemeinden der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie die Stadt Krefeld. Diese Kreisgrenzen werden wöchentlich (Samstags) aus den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt.
Dieser Datensatz enthält die Gemarkungsgrenzen für die Gemeinden der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie die Stadt Krefeld. Diese Gemarkungsgrenzen werden wöchentlich (Samstags) aus den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt.
Sammeladresse (WMS) für diverse Einzeldienste, die entweder eine Kommune, den Kreis Viersen oder das KRZN Gebiet (Kreis Kleve, Viersen, Wesel und Stadt Krefeld) abdecken.
Dieser Datensatz enthält die Gemeindegrenzen für die Gemeinden der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie die Stadt Krefeld. Diese Gemeindegrenzen werden wöchentlich (Samstags) aus den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt.
Solaratlas der Stadt Bottrop 2011, Darstellung der Dachflächen entsprechend der Neigung: echte Flachdächer, Dachneigung größer 10°, Dachneigung kleiner/gleich 10°
Dieser Datensatz beinhaltet die geplanten Adressen die Stadt Krefeld und der Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Diese Daten sind nur intern verfügbar. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Dieser Datensatz beinhaltet die historischen Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Diese Daten sind nur intern verfügbar. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Adressen aus Hauskoordinaten umgesetzte Daten bereit.:Eine Adresskomponente, die eine Untergliederung von Adressen und Zustellungspunkten eines Landes, einer Region oder einer Stadt nach postalischen Gesichtspunkten darstellt.
Die Antragsbereiche kennzeichnen die Bereiche, in denen Bürger*innen wohnen, für die eine Antragstellung für den jeweiligen Bewohnerparkbereich möglich ist. Der Datensatz enthält Objekte der Antragsbereiche für das Bewohnerparken im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ALKIS. Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.