Im Zusammenhang mit der turnusmäßigen Luftbildbefliegung wird seit dem Bildflug 2023 ein 3D-Mesh für Nordrhein-Westfalen abgeleitet. Das 3D-Mesh von Geobasis NRW wird für die gesamte Landesfläche von NRW erzeugt. Dieser Dienst zeigt die aktuelle Verfügbarkeit, das Befliegungsdatum sowie den eindeutigen Namen der einzelnen Berechnungsgebiete an.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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Die Geländestufen sind eine spezielle Ausprägung eines Höhenschichtenbildes, bei der jeder Geländestufe eine eindeutige Farbe zugeordnet ist. Die Äquidistanz für jede Geländestufe beträgt 1 m. Die Geländestufen werden alternierend mit 5 Farbwerten (Grau, Rot, Gelb, Grün und Blau) dargestellt. Zwischen zwei Geländestufen gleicher Farbe liegt dadurch einen Höhenunterschied von 5 m. Anhand dieser Darstellung können kleine Höhenunterschiede zweier Punkte auf der Karte bestimmt werden. Dies kann z. B. für die Bestimmung von Mindesthöhen von Böschungen verwendet werden. Die Geländestufen werden aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel der Geländestufen entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Geländestufen sind eine spezielle Ausprägung eines Höhenschichtenbildes, bei der jeder Geländestufe eine eindeutige Farbe zugeordnet ist. Die Äquidistanz für jede Geländestufe beträgt 1 m. Die Geländestufen werden alternierend mit 5 Farbwerten (Grau, Rot, Gelb, Grün und Blau) dargestellt. Zwischen zwei Geländestufen gleicher Farbe liegt dadurch einen Höhenunterschied von 5 m. Anhand dieser Darstellung können kleine Höhenunterschiede zweier Punkte auf der Karte bestimmt werden. Dies kann z. B. für die Bestimmung von Mindesthöhen von Böschungen verwendet werden. Die Geländestufen werden aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel der Geländestufen entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) als Vektor- und Rasterdaten in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. Über die reine Umringsgeometrie hinaus beinhalten die Daten auch die Namen und Kennziffern der Verwaltungseinheiten. Die Digitalen Verwaltungsgrenzen liegen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor. DVG2: Reduzierung auf ca. 10% der Punkte der DVG1 (Verwaltungsgrenzen mit allen Grenzpunkten aus dem ATKIS®-Basis-DLM, Ausdünnung und Douglas-Peucker-Algorithmus)
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Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) als Vektor- und Rasterdaten in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. Über die reine Umringsgeometrie hinaus beinhalten die Daten auch die Namen und Kennziffern der Verwaltungseinheiten. Die Digitalen Verwaltungsgrenzen liegen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Bodenbewegungskataster NRW stellt basierend auf der satellitengestützten Radarinterferometrie (Persistent Scatterer Interferometrie, PSI) vertikale Bodenbewegungsraten (mm/Jahr) in Nordrhein-Westfalen generalisiert in 250 m-Hexagonen dar. Die Radarinterferometrie ist ein fernerkundliches Messverfahren, welches sich aufgrund einer hohen messtechnischen Genauigkeit und Präzision im Millimeterbereich in Kombination mit einer großflächigen räumlichen Abdeckung und hohen zeitlichen Auflösung zunehmend als neuer Standard zur Erfassung von Bodenbewegungen etabliert. Als Datengrundlage des Bodenbewegungskatasters NRW dienen frei verfügbare SAR-Daten der Radarsatellitenmission Sentinel-1, die im Rahmen des Copernicus-Programms federführend von der ESA betrieben wird. Die Lagerung und Validierung der radarinterferometrischen Messdaten erfolgt mittels Höhenfestpunkten des amtlichen Raumbezugs. Jedes Hexagon ist aus mindestens drei Pixelmesswerten räumlich gemittelt.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-1 Daten [2020-2024], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
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Die Schwarz-Weiß-Ausgabe der Digitalen Topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 (DTK50 SW) stellt überregionale topographische Zusammenhänge in abstrahierter Form dar. Gegenüber der Farbausgabe wird unter anderem auf die Darstellung von Höhenlinien verzichtet; die Darstellung der Siedlungsbereiche erfolgt durch die Einzelgebäudedarstellung.
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