Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Digitale Orthofotos (DOP) sind verzerrungsfreie und maßstabsgetreue fotografische Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden aus orientierten digitalen Luftbildern und einem Digitalen Höhenmodell abgeleitet. Als Höhenmodell wird bei TrueDOP ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) verwendet. Spezifikationen: DOP20 RGB - mit drei Spektralkanälen (Rot, Grün, Blau) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus Get Map Aufrufen eines WMS Interfaces generiert
„Im Sommer 1963 wurde das ostfriesische Watt von Neuharlingersiel bis Harlesiel biologisch-sedimentologisch untersucht, um ein Bild des Wattes entwerfen und Folgerungen für den Küstenschutz daraus ziehen zu können. Es wurden 347 Untersuchungsstationen mit dem Sextanten eingemessen, 192 Sedimentproben kornanalytisch, außerdem auf Wasser- und Kalkgehalt untersucht. An fünf Stationen wurden 385 Wasserproben bei Flut und Ebbe entnommen und der Sinkstoff- und Salzgehalt ermittelt. 14 faunistische Proben wurden qualitativ erfasst. Insgesamt wurden 230 Kilometer zu Fuß auf dem Watt zurückgelegt und 1360 qualitative Ermittlungen durchgeführt. Alle Untersuchungsergebnisse zeigen, dass hier ein günstiges Gebiet für aktiven Küstenschutz vorliegt und dass die Störungszone in der Mitte mit sandigem Watt und 80 cm hoher Abbruchkante in die Landgewinnungsmaßnahmen einbezogen werden kann. Alle Faktoren versprechen Erfolg durch aktiven Küstenschatz, so dass stabile Deckwerke o.ä. nicht errichtet zu werden brauchen. Die Sinkstoffmenge im Wattwasser reicht für die Sedimentierung in den Landgewinnungsfeldern aus.“
Von ganz Hessen liegen Luftbilder meist im Maßstab 1:13 000 oder 1:24 000 im Format 23 cm x 23 cm als Senkrechtaufnahmen im Landesluftbildarchiv vor. Die ältesten Aufnahmen sind aus dem Jahr 1934. Historische Luftbilder finden u.a. in folgenden Fällen Anwendung:Planungsgrundlage für Land- und Forstwirtschaft, Ermittlungen von Umwelt-, Sturm- oder Hochwasserschäden, Bodenkundliche Erhebungen, Aufgaben im Bereich des Naturschutzes, zum Beispiel Altlastenermittlung, Bestimmung von Geländeformen und -höhen mittels stereoskopische Auswertung, Zeitdokumentationen (Erstellung von Zeitreihen), Dokumentation und Beweissicherung, Archäologische Forschungshilfe, Kampfmittelbeseitigung, Repräsentatives Geschenk. Standardmäßig werden die Luftbilder als Repro-Scan in einer Auflösung von 2000 dpi gescannt und im Format TIFF ohne Georeferenzierung gespeichert. Die Lieferung erfolgt per Downloadlink. Für die Bereitstellung der Daten werden Gebühren nach Zeitaufwand gemäß Kostenordnung zzgl. 19 % Umsatzsteuer erhoben. Alternativ können die Luftbildvergrößerungen auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt werden. Zu den Gebühren für den Zeitaufwand werden Materialkosten zzgl. 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein ist Mitglied in der Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten. Die amtlichen Hausumringe beschreiben die georeferenzierten Umringpolygoneder Gebäudegrundrisse.
Nutzungsbedingunge:Die Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein ist Mitglied in der Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten. Die amtlichen Hauskoordinaten beschreiben die Position eines Hauses. Die Hauskoordinaten umfassen die folgenden Dataninhalte: eindeutige, bundesweite Identifikation zur Kennung des Datensatzes, exakte Hauskoordinate, Land, Regierungsbezirk, Kreis/kreisfreie Stadt, Gemeinde, Straßenschlüssel, Straßenname, Hausnummer, Adressierungszusatz, Postleitzahl, postalischer Ortsname, Koordinaten.
Nutzungsbedingunge:Die Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling 1801 - 1828 (HKTM) Die von Napoleon angeordnete Kartenaufnahme der damals zu Frankreich gehörenden westlichen Rheinlande erfolgte im Maßstab 1 : 20 000 nach technisch-wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage astronomisch-trigonometrisch bestimmter Punkte, die auf weithin sichtbaren Geländeerhebungen lagen. Im Jahre 1801 wurde mit den Arbeiten an der „Carte topografique des Départements réunis de la Rive gauche du Rhin“ begonnen. Unter der Leitung des französischen Oberst Tranchot wurde die Kartenaufnahme links des Rheins bis 1814 durchgeführt. Die französische Kartenaufnahme konnte bedingt durch die Befreiungskriege nicht vollständig abgeschlossen werden. Nach Abschluss des zweiten Pariser Friedensvertrags im November 1815 wurden die Tranchot-Karten dem Aufnahme- und Zeichenbüro beim preußischen Generalkommando übergeben, das 1816 in Koblenz auf dem Ehrenbreitstein eingerichtet wurde. Dieses Büro war für die Vermessung der neuen preußischen Gebiete am Rhein zuständig. Chef des Generalstabs war Generalmajor von Müffling. Die vorhandenen französischen Karten wurden vervollständigt und für die bisher nicht aufgenommenen neuen preußischen Gebiete gleichartige Karten nach französischem Muster hergestellt. Bei der Reproduktion wurden die handkolorierten Kartenoriginale auf den Maßstab 1 : 25 000 verkleinert. Gebiete des Landes Rheinland-Pfalz werden auf 132 Kartenblättern dargestellt und als mehrfarbige Drucke und in 3 Sonderblattschnitten als Zusammendruck aus mehreren Originalblättern herausgegeben.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen und Rote Liste Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtig aktuell
Festpunkte der Lage und der Höhe sind nachgewiesen im Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFIS). Inhalt: Lage: ETRS89 Referenzsystem, GRS80 Ellipsoid, UTM Koordinatensystem Höhe: DHHN2016 Der Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland wird realisiert durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld. Dieses besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten (GGP), Höhenfestpunkten (HFP), Schwerefestpunkte (SFP) sowie Referenzstationspunkte (RSP). Die Realisierung und Sicherung des geodätischen Raumbezugs erfolgt sowohl durch dauerhaft vermarkte Festpunkte an der Erdoberfläche als auch durch die aktiven Referenzstationen des amtlichen Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS®. Neben der Bereitstellung und Unterhaltung des bundesweit einheitlichen Festpunktfeldes wird der Raumbezug in Bremen bedarfsorientiert durch weitere Amtliche Festpunkte verdichtet. Dabei handelt es sich um: • Lagefestpunkte 1.- 4. Ordnung • Höhenfestpunkte 2.- 3. Ordnung • Schwerefestpunkte 2.- 4. Ordnung • Aufnahmepunkte Die Pflege des Lagefestpunktfeldes ist in Bremen seit 2009 eingestellt. Das Lagebezugssystem der Landesvermessung wird über den SAPOS-Dienst bereitgestellt. Eine Gewähr für die Verwendbarkeit oder örtliche Existenz von Lagefestpunkten ist dadurch nicht mehr gegeben. Das Schwerefestpunktfeld auf dem Gebiet des Landes Bremen ist historisch.
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