Interaktive Darstellung der Bodenbelastungskarte im Kreis Recklinghausen. Flächenhafte Darstellung der geschätzten Hintergrund-Stoffgehalte in naturnahen Oberböden sowohl von einzelnen Schwermetallen als auch von organischen Spurenstoffen in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein, dem Überschwemmungseinfluss und der Bodennutzungen im Maßstab 1:50.000. Das Stoffspektrum der Bodenbelastungskarte umfasst die Schwermetalle Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei, Thallium und Zink sowie Arsen und die organischen Stoffgruppen PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und PCB (polychlorierte Biphenyle). Zudem wurden die allgemeinen Bodenparameter pH-Wert, organischer Kohlenstoffanteil, Korngröße (bei ausgewählten Proben), Skelettanteil und Trockenmasse bestimmt.
Interaktive Darstellung der Urkarten im Kreis Recklinghausen Die Urkarte ist das Urstück der Flurkarte. Im Kreisgebiet gibt es ca. 1.300 historische Urkarten aus dem Zeitraum von 1820 bis 1888, welche in einer interaktiven Karte eingesehen werden können. Die historischen Urkarten wurden hierfür eingescannt, georeferenziert und ein Umring pro Karteninhalt erstellt.
Die Amtliche Basiskarte ist eine spezielle Ausgabe des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®). Die Amtliche Basiskarte ist eine topografische Karte, die die Deutsche Grundkarte (DGK5) im Maßstab 1:5.000 ablöst.
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind die Vorstufe für amtliche festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Sie wurden auf der Grundlage eines Hochwasserereignises, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Mit der Bekanntgabe der vorläufigen Sicherung greifen bereits die Restriktionen z. B. bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die - durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigen Gebiete und - weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind. Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigen Lebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat.
Dargestellt sind Standorte (Bruthabitate) von bis zu 15 geschützten Vogelarten. Das Monitoringprogramm des Umweltamtes zielt nur auf ausgewählte Arten und gibt somit auch nur einen Ausschnitt aus der Gesamtpopulation wieder.