Der Kartenlayer stellt die Gliederung des Landesgebietes in die sechs Planungsregionen: Regionalrat Detmold, Regionalrat Köln, Regionalrat Arnsberg, Regionalrat Düsseldorf, Regionalrat Münster und regionaler Planungsträger Regionalverband Ruhr dar.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Umweltüberwachung Umweltüberwachungseinrichtungen Daten bereit. Stand der verwendeten Daten: 31.03.2025. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Koordinaten der Untersuchungsflächen in den Monitoringprogrammen Bodendauerbeobachtung und Humusmonitoring gerundet.
Der Datensatz Bewirtschaftungsgebiete gemäß FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Bewirtschaftungsgebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmenkonzepten, die fachlich Biotopmanagementplänen entsprechen und eine Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen(flächen) ("Geregelte Gebiete") beinhalten, die wiederum als eigener Datensatz veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der Maßnahmenkonzepte enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Bewirtschaftungsgebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Bewirtschaftungsgebiete (Maßnahmenkonzepte) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Flächengeometrien. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Fließwasserkörper (FWK) und Fließwasserkörper-Einzugsgebiete (FWK-EZG) der Auflage 3E gemäß EU-WRRL, basierend auf den Geometrien der Gewässerstationierungskarte 3E (GSK3E). Die Fließwasserkörper 3E sind Grundlage für den 4. Bewirtschaftungszyklus (2028-2033). Der Datensatz enthält neben den Fließwasserkörpern, für die Nordrhein-Westfalen federführend zuständig ist, auch Fließwasserkörper der angrenzenden Bundesländer/Nachbarstaaten, sofern diese Einzugsgebietsanteile auf nordrhein-westfälischer Landesfläche aufweisen.