„Mit der vorliegenden Arbeit wurde ein Bewertungssystem für den ökologischen Zustand / das ökologische Potential nach WRRL für die Angiospermen der Übergangs- und Küstengewässer der FGE Weser und für das Küstengewässer der FGE Elbe erstellt. Hierfür erfolgte eine Literaturrecherche für die einzelnen Wasserkörper, um die bislang nicht oder nur ansatzweise erarbeiteten Referenzsituationen beschreiben zu können. Es wurden Datenlücken und zu deren Schließung erforderliche Untersuchungen benannt. Um die heutige Qualität der Ausdehnung und Ausprägung der Ökotope im Bearbeitungsgebiet besser einordnen zu können erfolgte ein historischer Überblick über die geologische Entwicklung sowie die vegetationsgeschichtliche Entwicklung des Bearbeitungsgebietes. Bereits vorhandene Ansätze zur Bewertung nach WRRL wurden auf ihre Eignung auf Anwendbarkeit im Bearbeitungsgebiet überprüft, ggf. angepasst und weiterentwickelt. Es wurden zwei Betrachtungsebenen (qualitativer und quantitativer Ansatz) mit verschiedenen Bewertungsparametern berücksichtigt. Bis auf ein Teilgebiet (Unterweser des Wasserkörpers Weser T1) wurden für die Küstengewässer FGE Ems, Weser und Elbe die gleichen Parameter verwendet. Aufgrund der spezifischen Bedingungen im Bereich der Unterweser wurden hier andere Bewertungsparameter entwickelt. Das Bewertungssystem wurde anhand vorhandener Daten getestet und es wurde auf fehlende Daten hingewiesen. Es erfolgte, soweit machbar, ein Vergleich mit den Ergebnissen anderer Bewertungssysteme. Fragen der Überschneidung, Abgrenzung und Kompatibilität der Ansätze nach WRRL mit denen nach FFH wurden geprüft. Es wurden die methodischen Anforderungen an ein Monitoring grob umrissen. Weiterhin wurden Vorschläge für Maßnahmen dargestellt.“
Nach dem Verschwinden der sublitoralen Seegraswiesen zu Beginn der 30er Jahre sind seit den siebziger Jahren auch im Gezeitenbereich der niedersächsischen Küste die Seegräser Zostera noltii und Zostera marina von drastischen Rückgängen betroffen. Das Ausmaß der Verluste wurde 1993 und 1994 (Ergänzungen 1995) mit einer flächendeckenden Kartierung der gesamten niedersächsischen Watten dokumentiert. Im Vergleich mit früheren Bestandserhebungen sind von den vormals ausgedehnten Seegrasvorkommen nur Restbestände erhalten geblieben. Seit 1970 hat sich die Gesamtfläche von rd. 35 km² auf rd. 8 km² verringert. Das Hauptvorkommen konzentriert sich mit 3,5 km² im Jadebusen. Vor allem an den Küsten Ostfrieslands und Butjadingens und auf den Watten zwischen Weser und Elbe gingen großflächige Seegraswiesen verloren, während der Jadebusen und die polyhalinen Bereiche von Weser und Emsmündung weniger stark betroffen sind. Die Restbestände, insbesondere der Zostera marina Vorkommen, sind überwiegend stark ausgedünnt. Über die Ursachen des Seegrassterbens besteht noch Unklarheit. Anzeichen für Schädigungen von Sprossen und Laubwerk wurden nur vereinzelt beobachtet. Einige Seegraswiesen sind stark mit makrophytischen Grünalgen überwuchert. Es lässt sich ein Schädigungsgradient entlang der Küste von relativ intakten Beständen in Dänemark und Nordfriesland über starke Verluste in Niedersachsen bis zu fast vollständigem Schwund im niederländischen Wattenmeer feststellen. Dieses Verteilungsmuster deutet auf Einflüsse durch Nähr- und Schadstoffeinträge hin. Das Seegrassterben kann als Signal für gravierende Umweltverschlechterungen im niedersächsischen Wattenmeer angesehen werden.
„Die Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“, die seit 1985 vom StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) betrieben wird, umfasst unter anderem den Bau einer sturmflutsicheren Deichnase (Leyhörn) mit Siel, Schleuse und Speicherbecken, die sich aus der Leybucht heraus nach Nordwesten erstreckt. Im Zuge der Maßnahme wurden rd. 740 ha Watt-, Salzwiesen- und Sommerpolderflächen eingedeicht, überbaut oder anderweitig ihrer vorherigen Funktion entzogen. Als Kompensation sieht der Planfeststellungsbeschluss […] verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Naturschutzes in der Leybucht vor; unter anderem wurde Leyhörn 1994 durch die Bezirksregierung Weser-Ems als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Nach der ersten Phase der Beweissicherung von 1989 – 1997 wurde das NLÖ – Forschungsstelle Küste 1997 von der Bezirksregierung Weser-Ems beauftragt, diese mit einer zweiten Untersuchungsphase bis zunächst 2000 fortzuführen. Diese umfasst u. a. Untersuchungen zur terrestrischen Wirbellosenfauna im NSG Leyhörn, deren erste Ergebnisse in diesem Dienstbericht vorgestellt werden.“
„Die Küstengewässer der Weser einschließlich der Jade sind im Gegensatz zum Übergangsgewässer Weser (vorläufig) nicht als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesen worden, da bei genereller Betrachtung die anthropogenen Veränderungen der Morphologie hinsichtlich der Beeinträchtigung des guten ökologischen Zustandes nicht signifikant sind. Bis 2009 sind die vorläufigen Ausweisungen zu überprüfen. Im Bereich der Innenjade und eingeschränkt auch des Jadebusens (WRRL Küstengewässer Typ N2 euhalines Wattenmeer) sind in der Vergangenheit jedoch größere anthropogene Maßnahmen erfolgt, so dass sich örtlich deutliche Veränderungen der Morphologie ergeben haben. Diese Veränderungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die biologischen aquatischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Makrophyten (Seegras) sollen in ihren Wechselwirkungen analysiert und vor dem Hintergrund des o.g. Zusammenhangs diskutiert werden, um die fachliche Basis für die noch ausstehende Überprüfung der vorläufigen Ausweisung unter Berücksichtigung des CIS-Guide zu verbreitern. Im Rahmen der Studie werden sowohl der ausgewiesene Wasserkörper insgesamt als auch verschiedene Teilräume betrachtet.“
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (nachfolgend NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde im Bereich der Leybucht eine nach Nordwesten bis zum tiefen Wasser (Norderley) vorstoßende, sturmflutsichere Deichnase (Leyhörn) mit Sielbauwerk, Schleuse und Speicherbecken errichtet. Mit dem Bau von Leyhörn sowie den weiteren Maßnahmen zum „Küstenschutz Leybucht“ wurden insgesamt rd. 740 ha Sommerpolder-, Salzwiesen- und Wattflächen überbaut oder anderweitig ihrer bisherigen Funktion entzogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss von 1985 wurden Auflagen erlassen, die den Naturschutz im Leyhörn in den Vordergrund stellen. Dementsprechend wurden im Jahr 1994 Leyhörn und die südwestlich angrenzenden Kleientnahmen durch die Bezirksregierung Weser-Ems unter Naturschutz gestellt (NSG Leyhörn). Das NLÖ-Forschungsstelle Küste (NLÖ – FSK) wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems […] beauftragt, die erste Phase der Beweissicherung (1989 bis 1997) mit einer zweiten Untersuchungsphase (1998 bis 2000) fortzusetzen. Diese umfasst u. a. eine Bestandsaufnahme von Flora und Vegetation des NSG Leyhörn (ohne Kleiabgrabungsflächen bei Hauen). Mit ihr befasst sich der Dienstbericht. Die Bestandsaufnahme wurde 1998 in Form einer flächendeckenden Vegetationskartierung im Maßstab 1:2.500 sowie einer Erfassung aller Pflanzenarten und der „Rote Liste-Arten“ durchgeführt. Zusätzlich erfolgten an repräsentativen Standorten bodenkundliche Erhebungen. Die Erhebungen wurden 1999 durch weitere Teiluntersuchungen ergänzt. Der Bericht stellt die gewonnenen Daten und Ergebnisse zusammen. […]“
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete.
„[...] Hauptaufgabe des hier vorgestellten Projektes war die praktische Erprobung und Standardisierung von Untersuchungs- und Bewertungsmethoden für das Makrozoobenthos in den niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässern zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Der NLWKN Brake-Oldenburg hat für diesen Praxistest im Herbst 2006 sowie im Frühjahr und Herbst 2007 im Eu- und Sublitoral der niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässer von Weser und Ems umfangreiche Probennahmekampagnen zur Erfassung von Makrozoobenthoslebensgemeinschaften durchgeführt. Neben der Prüfung auf Praxistauglichkeit, Optimierung und Abstimmung der Probennahmemethoden, bestand eine weitere Zielsetzung in der Festlegung von Monitoringstationen durch die Auswahl repräsentativer Ökotope. Die gewonnenen Daten über die Gemeinschaften des Makrozoobenthos wurden für die Bewertung der beprobten Wasserkörper nach Maßgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie herangezogen und darüber hinaus als Datenverdichtung in Ergänzung bereits vorliegender Datensätze verstanden.“
„Im Jahre 1993 forderte das Niedersächsische Umweltministerium das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) auf das „Programm zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer“ zu überarbeiten. […] Das vom NLÖ im Januar 1994 vorgelegte Konzept zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer ist flexibel und ausbaufähig. Es beinhaltet auch wesentliche Monitoring-Grundkomponenten, die in das neue Bund/Länder-Meßprogramm (BLMP) und in das Trilaterale Wattenmeer-Monitoring-Programm (TMAP) einbezogen werden können. Damit wird das Land Niedersachsen auch den Verpflichtungen gerecht, die es aufgrund seiner Küstengewässer in dem auf nationaler Ebene organisierten Überwachungsprogramm (BLMP) sowie in den damit verflochtenen internationalen Monitoringprogammen (JAMP, TMAP, PARCOM) hat. Insbesondere die Integration einer Reihe von biologischen Untersuchungskomponenten in das Konzept ist gewährleistet, dass die Aussagekraft längerfristig erhalten bleibt und über die bisher gegebenen Möglichkeiten hinausgeht. […] Im Überwachungsbericht 1994 sind die Ergebnisse der folgenden Daueruntersuchungen von dem Jahr 1994 zusammengefasst: Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffeinträge aus Ems, Weser und Elbe in die Deutsche Bucht; Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffverteilung in dien Mündungen von Ems, Weser und Elbe; Wasseruntersuchungen: Sommerliche Nährstoffverteilung; Wasseruntersuchungen: Winterliche Nähr- und Schadstoffverteilung Wasseruntersuchungen: Daueruntersuchung zur Erfassung wasserchemischer Messgrößen; Sedimentuntersuchungen: Schadstoffe in Organismen (Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe in Miesmuscheln und Plattfischen); Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung Phytoplankton; Biologisches Bestandsmonitoring: Informationssystem für Planktonblüten und toxische Algen; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Wesermündung; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Norderneyer Watt; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Leybucht; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Miesmuschelbank;“
„Im Jahre 1993 forderte das Niedersächsische Umweltministerium das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) auf das „Programm zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer“ zu überarbeiten. […] Das vom NLÖ im Januar 1994 vorgelegte Konzept zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer ist flexibel und ausbaufähig. Es beinhaltet auch wesentliche Monitoring-Grundkomponenten, die in das neue Bund/Länder-Meßprogramm (BLMP) und in das Trilaterale Wattenmeer-Monitoring-Programm (TMAP) einbezogen werden können. Damit wird das Land Niedersachsen auch den Verpflichtungen gerecht, die es aufgrund seiner Küstengewässer in dem auf nationaler Ebene organisierten Überwachungsprogramm (BLMP) sowie in den damit verflochtenen internationalen Monitoringprogammen (JAMP, TMAP, PARCOM) hat. Insbesondere die Integration einer Reihe von biologischen Untersuchungskomponenten in das Konzept ist gewährleistet, dass die Aussagekraft längerfristig erhalten bleibt und über die bisher gegebenen Möglichkeiten hinausgeht. […] Im Überwachungsbericht 1995 sind die Ergebnisse der folgenden Daueruntersuchungen von dem Jahr 1995 zusammengefasst: Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffeinträge aus Ems, Weser und Elbe in die Deutsche Bucht; Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffverteilung in dien Mündungen von Ems, Weser und Elbe; Wasseruntersuchungen: Sommerliche Nährstoffverteilung; Wasseruntersuchungen: Winterliche Nähr- und Schadstoffverteilung Wasseruntersuchungen: Daueruntersuchung zur Erfassung wasserchemischer Messgrößen; Sedimentuntersuchungen: Schadstoffe in Organismen (Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe in Miesmuscheln und Plattfischen); Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung Phytoplankton; Biologisches Bestandsmonitoring: Informationssystem für Planktonblüten und toxische Algen; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Wesermündung; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Norderneyer Watt; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Leybucht; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Miesmuschelbank;“