Der Dienst stellt Baudenkmäler(A), bewegliche Denkmäler(C), Denkmalbereiche(D) und Gartendenkmäler(E) dar, die gemäß der Denkmalliste bereits eingetragen sind oder sich in der Vorbereitung zur Eintragung befinden. Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Epochen, die aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen und somit als erhaltenswert gelten. Die Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Der Landschaftsplan stellt die Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dar. Mit dem Plan sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale ausgewiesen. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Bewirtschaftung (Kahlschlagsbegrenzungen, Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anpflanzung von Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, Pflegemaßnahmen und auch die Ausstattung der Landschaft mit Wanderwegen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Layer Schutzbedarf zeigt den Stadtklimatischen Schutzbedarf im Ausgleichsraum der Grün/Freiflächen, Landwirtschaftliche Flächen und im Wald. In die Bewertung fließen sowohl die Kaltluftentstehung und Kaltluftströmung auf den Flächen, als deren Funktion als Rückzugsort an heißen Tagen mit ein. Es wird unterschieden zwischen: sehr hoher Schutzbedarf --> Bei Eingriffen wird empfohlen, die Erhaltung der stadtklimat. Funktion nachzuweisen. Bei baulichen Veränderungen ist eine Stellungnahme sinnvoll. Wohingegen bei größeren Vorhaben eine modellhafte Untersuchung erforderlich sein kann. Hoher Schutzbedarf --> Bei Eingriffen ist auf die Erhaltung der stadtklimat. Funktion zu achten. Bei baulichen Veränderungen ist eine Stellungnahme sinnvoll. Wohingegen bei größeren Vorhaben eine modellhafte Untersuchung erforderlich sein kann. Mittlerer Schutzbedarf --> Bei Eingriffen ist auf die Erhaltung der stadtklimat. Funktion zu achten. Bei größeren Vorhaben ist eine Stellungsnahme sinnvoll. kein besonderer Schutzbedarf--> Es gibt keine stadtklimatischen Funktionen für den derzeitigen Siedlungsraum.
Denkmäler sind nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu erhaltende und dem öffentlichen Interesse dienende Sachen. Die Denkmäler Kreis Kleve umfassen alle Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler sowie bewegliche Denkmäler in Kreis Kleve. Die Daten haben eine Vielzahl von Attributen (z. B. Denkmal Nr., Kurzbezeichnung oder Datum des Eintrags). Die Objekte liegen als Flächen- und Linienobjekte vor (je nach Geometrie des Denkmals). Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die Untere Denkmalbehörde der jeweiligen Kommune im Kreis Kleve gegeben werden. Neben dem öffentlichen Datenbestand werden intern auch vermutete Denkmale bzw. Denkmale in Vorbereitung geführt.
Denkmäler sind nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu erhaltende und dem öffentlichen Interesse dienende Sachen. Die Denkmäler Krefeld umfassen alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler sowie bewegliche Denkmäler in Krefeld. Die Daten haben eine Vielzahl von Attributen (z. B. Denkmal Nr., Kurzbezeichnung oder Datum des Eintrags). Die Objekte liegen als Flächen- und Linienobjekte vor (je nach Geometrie des Denkmals). Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Krefeld gegeben werden. Neben dem öffentlichen Datenbestand werden stadtintern auch vermutete Denkmäler bzw. Denkmäler in Vorbereitung geführt.
Der Layer Handlungspriorität zeigt die stadtklimatische Handlungspriorität im Wirkraum des Bereich der Siedlungsfläche und dem öffentlicher Raum. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf das Ausmaß der nächtlichen Überwärmung, in unbewohnten Gebieten vorrangig auf die Aufenthaltsqualität im Außenraum. Es wird unterschieden zwischen: Hoher Handlungspriorität --> Maßnahmen zur Verbesserung der klimat. Situation, diese sind möglichst, bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen umzusetzen. Mittlere Handlungspriorität --> Bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen, im Zuge von Nachverdichtungen und Straßensanierungen sind Maßnahmen welche über den klimaökologischen Standard hinausgehen, möglichst zu prüfen. Niedrige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung, sind bei allen Vorhaben zu prüfen. Keine vorrangige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung sind im Sinne der Klimaanpassung bei größeren Vorhaben zu prüfen.
Digitale Oberflächenmodelle (DOM) beschreiben die Erdoberfläche inklusive aller festen und beweglichen Objekte. Dies sind u.a. Wälder und Bauwerke (Gebäude, Brücken und Hochspannungsleitungen) sowie der ruhende und fließende Verkehr. Das zeitlich differenzierte Digitale Oberflächenmodell (tDOM) beschreibt relative Höhenveränderungen, welche sich aus der Differenz von zwei Oberflächenmodellen verschiedener Zeitpunkte (z.B. 2020 im Vergleich zu 2018) ergeben. Hierdurch können insbesondere Veränderungen in der Topographie sehr einfach visualisiert werden. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Das digitale Oberflächenmodell (bDOM) ist eine auf ein regelmäßiges Raster reduzierte Punktwolke, in der Höhen und Formen der Erdoberfläche inklusive seiner Bauwerke und Vegetation abgebildet sind. bDOM-Daten bilden die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung, also des Flugtages, ab. Variieren die Erfassungszeitpunkte, können z.B. Gewässerpegelstände oder Oberflächenbewuchs innerhalb eines Projektgebiets variieren. Die Punktgitterweite des aktuellen DOM-Produkts beträgt 20 cm. Eine Aktualisierung des landesweiten bDOM-Produkts erfolgt im Zyklus der Landesbefliegung (aktuell drei Jahre). Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Denkmäler sind nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu erhaltende und dem öffentlichen Interesse dienende Sachen. Die Denkmäler Krefeld umfassen alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler sowie bewegliche Denkmäler in Krefeld. Die Objekte liegen als Flächen- und Linienobjekte vor (je nach Geometrie des Denkmals). Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Krefeld gegeben werden.
Der Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) wurde durch Ratsbeschluss als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Er wird in drei Kategorien unterteilt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. “Zukunftsgrün“ bildet aufgrund seiner großen Bedeutung und seiner multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Die Grünfunktionen von „Potentialgrün-Flächen“ sollten hingegen erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden.