3-dimensionale topographische Punkte in einem regelmäßigen Gitter mit Gitterweiten ab 1 Meter. Höhe bezieht sich auf Geländeoberfläche. Koordinatendimensionen: 3D. Einheiten der ebenen Koordinaten: Meter, eben-kartographisch. Einheiten der Höhenkoordinaten: Meter. Eignung für GPS-Anwendungen: Umwandlungsformeln sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht aus. 3D-Modell zur Beschreibung der Erdoberfläche Laserscanbefliegung in den Jahren 2016 - 2021 Ausarbeitung: 2016 - 2023
Dieser Web Map Service transportiert Rasterbilder der Digitalen Topographischen Karte 1:10 000 (DTK10) entsprechend dem AdV-Produktblatt (www.adv-online.de) in den Ausprägungen: DTK10 Farbkombination, DTK10 Farbkombination aufgehellt und DTK10 Graustufenkombination. Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 (DTK10) präsentiert ungeneralisiert ausgewählte Inhalte des Basis-DLM, Höheninformationen (Höhenlinien und Höhenpunkte) und Gebäudedaten aus ALKIS entsprechend dem Produktstandard für die DTK10 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV).
Die Topographischen Inhalte der Digitalen Topographischen Karte 1:10 000 (DTK10) entstehen durch Präsentation der Daten des Basis-DLM. Zur Information über die Aktualität dieser Präsentation werden vier Zeitpunkte spezifiziert: Sie benennen bzgl. des ausgewählten Gebietes folgende Angaben mit Buchstaben: B = Datum der Befliegung zur Grundaktualisierung des Basis-DLM; T= Datum der Topographischen Grundaktualisierung des Basis-DLM; S= Datum der Topographischen Spitzenaktualisierung des Basis-DLM ; R= Datum der Erzeugung der Rasterdaten
Die Verwaltungskarte Mecklenburg-Vorpommern stellt im Maßstab 1:250 000 die administrative Gliederung des Landesgebietes bis zur Gemeindeebene auf der topographischen Kartengrundlage der Übersichtskarte 1:250 000 dar.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Digitale Orthophotos (ATKIS DOP 10) in Farbe 10 cm Bodenauflösung. Der Dienst stellt die Orthophotos der erstmalig im Jahr 2011 und Folgejahren in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg im unbelaubten Zustand dar und ist noch nicht landesweit flächendeckend verfügbar. Jährliche Aktualisierung nur von beauftragten Teilgebieten.
Die Topographischen Inhalte der Digitalen Topographischen Karte 1:100 000 (DTK100) entstehen durch Präsentation der Daten des Basis-DLM. Zur Information über die Aktualität dieser Präsentation werden vier Zeitpunkte spezifiziert: Sie benennen bzgl. des ausgewählten Gebietes folgende Angaben mit Buchstaben: B = Datum der Befliegung zur Grundaktualisierung des Basis-DLM; T= Datum der Topographischen Grundaktualisierung des Basis-DLM; S= Datum der Topographischen Spitzenaktualisierung des Basis-DLM ; R= Datum der Erzeugung der Rasterdaten
Die Topographischen Inhalte der Digitalen Topographischen Karte 1:50 000 (DTK50) entstehen durch Präsentation der Daten des Basis-DLM. Zur Information über die Aktualität dieser Präsentation werden vier Zeitpunkte spezifiziert: Sie benennen bzgl. des ausgewählten Gebietes folgende Angaben mit Buchstaben: B = Datum der Befliegung zur Grundaktualisierung des Basis-DLM; T= Datum der Topographischen Grundaktualisierung des Basis-DLM; S= Datum der Topographischen Spitzenaktualisierung des Basis-DLM ; R= Datum der Erzeugung der Rasterdaten
Dieser Dienst stellt Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus Flurbereinigungsverfahren bereit, die sich im neuen Eigentum befinden aber noch nicht im Liegenschaftskataster berichtigt sind.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.