Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Gemeinde Vettweiß (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen).
Die Übersicht über die Bauleitpläne dient als Informationsgrundlage. Die rechtskräftigen Bauleitpläne der Gemeinde Vettweiß können beim Dezernat II, Sachgebiet 2 Bauwesen / Gebäudemanagement eingesehen und Ihnen auf Wunsch erläutert werden. Urheberrecht Die Gemeinde Vettweiß ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Gemeinde Vettweiß erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Vettweiß bzw. des jeweiligen Autors. Datenschutz Soweit in diesem Internetangebot personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Die Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien ist hiermit ausdrücklich untersagt. Die Gemeinde Vettweiß behält sich als Betreiberin der Seiten ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen (Spam-Mails) vor.
Dieser Datensatz umfasst vorläufige oder transformierte Koordinaten von Gebäudepunkten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit allen Attributen. Diese Punkte werden nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt.
Unter dem Begriff "Oberflächennaher Bergbau" sind alle grubenbildlich dokumentierten Grubenbaue zusammengefasst, die in einer Tiefe von 0 - 100 m unterhalb der Festgesteinsschicht liegen. Der Datensatz zeigt alle zum Revisionsstand bekannten und erfassten Flächen mit nachgewiesenem oberflächennahen Bergbau in NRW mit zugehörigen Sachinformationen als Flächen. Bestandteil der Anwendung FIS GDU
Der Datensatz zeigt alle zum Revisionsstand bekannten und erfassten verlassenen Tagesöffnungen des Bergbaus in NRW mit zugehörigen Sachinformationen als Punktdaten. Bestandteil der Anwendung FIS GDU
Dieser Dienst enthält Gebäude im Zustand von "im Bebauungsplan geplant" bis hin zu "fertig, aber noch nicht im Liegenschaftskataster". Die Daten müssen als Hinweise zum Baugeschehen betrachtet werden und sollten immer im Kontext der aktuellsten Luftbilder betrachtet werden. Einen Anspruch auf Vollständigkeit gibt es bewusst nicht. Fälle älter 72 Monte werden i.d.R. gelöscht.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Hochsauerlandkreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Stadt Aachen“ stellt die räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Aachen in geografischer Form bereit welche nach §2 (1) sowie §10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und genehmigt werden. Der Raumbezug der Geltungsbereiche wird für die etwa 500 B-Pläne in einer SQL-Datenbank verwaltet. Zu jedem Polygon gibt der Datensatz verschiedene Sachinformationen aus. Dazu gehören unter anderem die Nummer und der Name des B-Plans sowie Hyperlinks auf digitale Ausführungen der Begründung, schriftlichen Festsetzung und jeweilige weitere Planbestandteile. Das Datum der Rechtskraft wird ebenfalls hinterlegt. Anpassungen des digitalen Datenbestandes sind lediglich durch den Beschluss neuer Bebauungspläne oder im Fall einer Aufhebung bzw. formellen Änderung eines bestehenden Bebauungsplans zu erwarten. Im Land NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.