Dieser Dienst enthält die Starkregenkarte Meerbusch. Es gibt folgende Szenarien: • Szenario 1: 30-jähriges Niederschlagsereignis (37mm in 60 min) • Szenario 2: 100-jähriges Niederschlagsereignis (46 mm in 60 min) • Szenario 3: >100-jähriges Niederschlagsereignis (90 mm in 60 min)
Starkregen in Städten können aufgrund unkontrolliert oberflächlich abfließenden Wassers oder überlasteter Kanalisation Gefahren für Bewohner und für materielle Güter bedeuten. Mit der aufgrund des Klimawandels einhergehenden steigenden Wahrscheinlichkeit für Starkregen wächst auch das Potential der Gefährdung und Schadensträchtigkeit in den kommenden Jahrzehnten. Die GDI-GE Anwendung Starkregengefahren soll die diesbezüglichen Aufgaben der Stadtentwässerung und der Stadtplanung zum Objektschutz mit der erforderlichen Datenbasis und den Analyseergebnissen unterstützen. In der Anwendung sind neben den Fachinformationen zur Überflutungsgefährdung auch Zusatzinformationen, wie städtische Infrastrukturen (Schule, Krankenhaus, etc.), Denkmäler und Gewässer eingebunden. Weitere Datendienste können hinzugeladen werden
Die Starkregengefahrenkarte zeigt die voraussichtlichen Überflutungstiefen von aufstauendem Wasser an. Je dunkler der Blauton ist, desto größer ist die Wassertiefe. Für das extreme Starkregenereignis (Starkregenindex >8) wurde ein sechzig minütiges Regenereignis, welches eine Intensität von 80 mm (80 l/m²) hat, gewählt. Für das intensive Starkregenereignis (Starkregenindex 3 – 5) wurde ein sechzig minütiges Regenereignis, welches eine Intensität von 50 mm (50 l/m²) hat, gewählt. Da wo aufstauendes Wasser bis an das Gebäude reicht, ist dies in der Karte zusätzlich durch eine gelb gepunktete Linie gekennzeichnet. Dies weist darauf hin, dass in dem Bereich eine potentielle Überflutungsgefährdung für das Gebäude besteht. Wir empfehlen diese Bereiche am Gebäude auf Wassereintrittsöffnungen (z.B. Kellertreppen und -fenster) zu überprüfen und, falls erforderlich, ist es sinnvoll dort bauliche Maßnahmen zum Überflutungsschutz durchzuführen.
Das Geoportal Starkregengefahrenkarte Krefeld bietet Ihnen die gezielte Suche nach den verschiedenen Starkregensimulationen sowie den Simulationen zu Überschwemmungsgebieten bei Hochwasser und entsprechenden Schutzeinrichtungen. Die Fachinformationen können flexibel vor unterschiedlichen Hintergrundkarten wie der Liegenschaftskarte, der OpenStreetMap oder Luftbildern eingeblendet werden. Einzelne Hintergrundkarten und Fachdaten sind nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar. Das Geoportal enthält Werkzeuge für das Suchen, Messen, Abfragen von Fachinformationen, Datenimport, Drucken, Erstellung von Listen sowie dem Routing.
Dieser Dienst enthält die Starkregengefahrenkarten der Stadt Jüchen und stellt die Niederschlagsbelastung des Stadtgebietes für verschiedene Starkregenereignisse dar, unter anderem ein 30. und ein 100. Jährliches Regenereignis. Zweck dieser Karten ist es den Bürgerinnen und Bürgern, die Punkte aufzuzeigen, welche Ortslagen, Straßen und sogar einzelne Häuser besonders durch Starkregenereignisse betroffen sind. Eine Garantie bzw. einen Schutz vor Starkregen kann diese Karte nicht darstellen, es gibt vielmehr eine Hilfestellung bei der Betrachtung, ob Eigensicherungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger, erforderlich sein könnten. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Der Datensatz besteht aus hochaufgelösten 360°-Panoramabildern, die durch Straßenbefahrungen entstanden sind. Die Panoramabilder decken den gesamten öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld ab, Privatstraßen werden nicht befahren. Die Befahrung ist im Jahr 2017 erstmals erfolgt und wird seitdem in einem 2-Jahreszyklus wiederholt. Seit 2019 wird während der Befahrung parallel zu den Bildern auch eine Punktwolke aus LIDAR-Messung generiert. Die 3D-Punktwolke ermöglicht mittels einer Anwendungssoftware hochgenaue Messungen in den Bildern. Die Aufnahmestandorte der Bilder sind georeferenziert. Die Daten aller bisherigen Aufnahmejahrgänge seit 2017 sind in einer Viewersoftware zur verwaltungsinternen Ansicht verfügbar. Die Bilddaten sind ab dem Jahrgang 2021 und die LIDAR-Punktdaten ab dem Jahrgang 2023 zusätzlich auch als einzelne Datensätze verfügbar.
Feldblöcke, die aufgrund ihres Winderosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.