Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Gemeinde Rommerskirchen dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Gemeinde Rommerskirchen geben.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Grevenbroich dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Grevenbroich geben.
Dieser Datensatz enthält den Flächennutzungsplan für Düsseldorf der seit 1992 rechtsverbindlich ist. Durch Änderungen wurde er aufgrund der Stadtentwicklung den jeweils neuen Planungszielen angepasst.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Der Datensatz „Flächennutzungsplan Aachen“ gibt den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen in geographischer Form wieder, welcher am 28.01.2022 die Rechtswirksamkeit erlangt hat. Der Flächennutzungsplan (FNP) wurde von der Abteilung „FB 61/100 - Vorbereitende Bauleitplanung“ auf Grundlage von §2 (1) sowie §6 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) unter dem Projektnamen „FNP AACHEN*2030“ aufgestellt. Als Sachinformation gibt der Datensatz neben dem Datum der Rechtswirksamkeit auch einen Hyperlink zum Download aller relevanter Dokumente aus. Die Dokumente beinhalten Haupt- und Beiplan als PDF-Karten, die Begründung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung. Im Land NRW besteht für Flächennutzungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Der Datensatz wird unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Baupleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Kaarst dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Kaarst geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Gemeinde Jüchen dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Gemeinde Jüchen geben.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan setzt sich aus mehreren Objektklassen verschiedener Geometrietypen (Punkte, Linien, Basisflächen und Overlayflächen) zusammen. Die Daten sind nicht XPLANUNG konform und dienen nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Flächennutzungsplan dienst als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und im Maßstab 1:10.000 bis 1:15.000 erarbeitet. Der FNP enthält die Grundzüge der Bodennutzung und ist nicht parzellenscharf. Die Darstellungen des FNP sind nur behördenverbindlich.