Die Topographische Regionalkarte 1 : 100 000 - Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen - wird aus der Normalausgabe der Regionalkarte abgeleitet. Dabei werden besonders die administrativen Grenzen verstärkt dargestellt und die Topographie rückt in den Hintergrund. Die Blattschnitte der Regionalkarte 1 : 100 000 orientieren sich an den Grenzen der Landkreise des Landes Brandenburg. Zusätzlich wird das Land Berlin flächendeckend, mit den angrenzenden Landkreisen, in einer Karte abgebildet. Die Karten werden in der Regel zweijährlich aktualisiert und auf Anforderung als analoger Kartendruck (Plot) bereitgestellt.
Bereitgestellt werden die Streckenverläufe des Regionalen Radwegenetzes und deren Umsetzungspriorität. Dargestellt wird der „Radwegebedarfsplan 2019“ für ein regionales Alltagsradwegenetz in der Metropole Ruhr, kategorisiert nach Radschellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen und die Umsetzungspriorität der Verbindungen, gemäß politischem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (Drucksache 14/0568). Die Daten stellen eine Planungsgrundlage dar. An vielen Stellen existieren die dargestellten Strecken noch nicht oder in einem geringeren Ausbaustandard. Der Streckenverlauf kann sich wegen der laufenden Abstimmungen noch ändern. Da es sich um einen Bedarfsplan handelt, sind mit der dargestellten Führung keine konkreten Planungen verbunden.
Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2005 eine Planungsgemeinschaft gegründet und mit den Vorarbeiten zur Aufstellung eines gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) begonnen. Das 2007 formal eingeleitete Planverfahren wurde 2009 mit dem Beschluss des Planes und dessen Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Am 03.05.2010 ist der erste RFNP in Deutschland in Kraft getreten. Die Besonderheit des Planungsinstruments RFNP besteht darin, dass der Plan gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernimmt.
Die 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotor-anlagen) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der o. g. Anlagen. Nach § 36 der 44. BImSchV hat die zuständige Behörde ein Register über die mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zu führen. Das Register muss die in Anlage 1 genannten Informationen beinhalten. Die zuständige Behörde hat die im Register enthaltenen Informationen im Einklang mit dem UIG NRW (Umweltinformationsgesetz) öffentlich zugänglich zu machen, unter anderem auch über das Internet. Das Register der mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen wird in NRW für alle zuständigen Behörden zentral auf den Internetseiten des LANUK veröffentlicht und regelmäßig anhand bereitgestellter Informationen aktualisiert.
Grundlage der erhaltenswerten Kulturlandschaftsbereiche auf Regionalplanebene sind die Fachbeiträge Kulturlandschaft - jeweils zum Regionalplan Köln, Düsseldorf und Ruhr, die das Kulturelle Erbe der Region beschreiben und als Grundlage für die Planung hervorheben.
Die Kulturlandschaftsbereiche wurden erarbeitet im Zuge des Fachbeitrags Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln durch den Landschaftsverband Rheinland.
Regionalplan NRW (Einzelkacheln des Kreisgebietes Mettmann und der umliegenden Regionen) Die Daten wurden von open.nrw heruntergeladen (https://open.nrw/dataset/3634f8a0-dc6b-404e-b53e-0fdba33721f2). Die einzelnen Kacheln beinhalten die Rasterdaten der Regionalpläne der Planungsgebiete des Landes NRW sowie den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der sechs dadurch verbundenen Städte im Kern-Ruhrgebiets. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Bereitgestellt werden die Streckenverläufe des Regionalen Radwegenetzes und deren Umsetzungspriorität. Dargestellt wird der „Radwegebedarfsplan 2019“ für ein regionales Alltagsradwegenetz in der Metropole Ruhr, kategorisiert nach Radschellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen und die Umsetzungspriorität der Verbindungen, gemäß politischem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (Drucksache 14/0568). Die Daten stellen eine Planungsgrundlage dar. An vielen Stellen existieren die dargestellten Strecken noch nicht oder in einem geringeren Ausbaustandard. Der Streckenverlauf kann sich wegen der laufenden Abstimmungen noch ändern. Da es sich um einen Bedarfsplan handelt, sind mit der dargestellten Führung keine konkreten Planungen verbunden.
Diese Klimawirkung beschreibt den Zusammenhang zwischen der Wärmebelastung und der (besonders empfindlichen) Wohnbevölkerung. Dieser Datensatz ist Teil der Klimawirkungsanalyse im Projekt "Evolving Regions" für den Kreis Wesel. Bei Evolving Regions handelt es sich um eine in den Jahren 2021 -2023 gefördertes life-ClimAdapt-Projekt. Zentrale Basis des Projektes stellt die durch das Institut für Raumplanung der TU Dortmund (IRPUD) erstellte Klimawirkungsanalyse (KWA) dar, bei der die Wirkung verschiedener Klimasignale auf konkrete räumliche Gegebenheiten bzw. Sensitivitäten des Raums berechnet worden ist.