Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Diese Daten dienen internen Zwecken.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler, sofern sie nicht Bodendenkmäler sind.
Der als Batenbrock-Südwest bezeichnete Planungsraum hat sich im Rahmen einer kleinteiligen Sozial- und Raumanalyse ergeben und setzt sich aus Baublockgruppen der Stadtteile Batenbrock und Stadtmitte zusammen. Die Stadt Bottrop hat für den Projektraum Batenbrock-Südwest einen ganzheitlichen Prozess zur städtebaulichen und sozialen Erneuerung des Quartiers gestartet. Dabei wurde das Quartier 2018 unter dem Motto „Bottrop Batenbrock – Vielfalt verbindet!“ in das Landesprogramm Starke Quartiere – Starke Menschen aufgenommen.
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die Siedlungskerne anhand einer Checkliste beschrieben und bewertet. Dabei wurde die aktuelle Situation aufgenommen, eine Einstufung in die Hierarchiegruppe vorgenommen, Stärken und Schwächen aufgezeigt und Handlungsmaßnahmen genannt. Daraus ableitend wurde die angestrebte Hierarchieeinstufung für das Jahr 2027 festgelegt und der städtebaulich-funktionale Handlungsbedarf.
Der Datensatz enthält Informationen zu folgenden Themen: "Städtebauliche Vertrage": - Städtebauliche Verträge in Bearbeitung und abgeschlossen sowie externe Maßnahmen - ; "Umlegung": - Umlegung, Odnungsnummern, Bestands- und Umlegungskartennummern, Vereinfachte Umlegung, Kein U-Vermerk im Grundbuch, Ratenzahlungen, Nachbesserungen und private Verkehrsflächen - ; "Vorkaufsrechte": Aktenzeichen der Vorkaufsrechtsbescheinigungen und der Teilungen, Sammelbafragen OPR, Rahmenkarten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem;
Zugriffseinschränkung: - "Städtebauliche Verträge": Beschränkter Zugang - ohne Zugriff auf personenbezogene und adressbezogene Daten; - "Vorkaufsrechte": Kein Zugang;
- "Umlegung": Kein Zugang.
Nutzungsbedingungen - "Städtebauliche Verträge": gebührenfrei - Keine Vervielfältigung und Verbreitung; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die gewerblich geprägten Bereiche (60 abgegrenzte Gebiete) anhand einer Checkliste beschrieben und bewertet. Dabei wurde die aktuelle Situation aufgenommen, eine Einordnung in die Gebietstypen vorgenommen, Stärken und Schwächen aufgezeigt und Handlungsmaßnahmen genannt. Daraus ableitend wurde der städtebauliche Handlungsbedarf und die Handlungsfelder festgelegt. Außerdem wurden Flächen mit Entwicklungs- und Umnutzungspotential benannt.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die 106 Wohnquartiere anhand eines Erhebungsbogens bewertet. Dabei wurden städtebauliche Indikatoren im privat und öffentlich bebauten Raum abgefragt: Raumkanten, Gebäudehöhen, Baulücken, Gebäudefrontgestaltung, privates Grün, Flexibilität der städtebaulichen Struktur, Maßstäblichkeit der Gebäude, flächiges öffentliches Grün, Möblierung, Straßenraumgestaltung, Quartiersplätze, angrenzende Nutzung, Bausubstanz, Leerstand, Vandalismus. Es wurde jeweils die Qualität und der Zustand bewertet.