Ortophotos, die zu einem flächendeckenden Farb-Rasterbild des Kreisgebietes Mettmann für die Präsentation und Nutzung im Geoportal des Kreises Mettmann zusammengefügt wurden.
Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Erkelenz. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Der Kommunalwahlbezirk ist die administrative Einheit für die Wahl der Hälfte der Zahl der Ratsmitglieder. Für jeden Kommunalwahlbezirk wird ein Vertreter gewählt.
WMS-Dienst mit rechtskräftigen B-Plänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, §34-er und §35-er Satzungen, Flächennutzungsplan, Bau- und Bodendenkmälern.
Alle verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) i. d. F. der 11. Änderung, sonstige Baurechtssatzungen und Begründungen nach dem BauGB der Stadt Drolshagen.
Die Datei ist ein Baustein des Altlastenkatasters im Sinne des LBodSchG NW. Sie enthält umfangreiche Daten zur Nutzungsgeschichte der untersuchten Flurstücke. Von der Erfassung bis zur Sanierung werden die einzelnen Schritte begleitet. Diese Datei enthält nähere Angaben zu den chemischen Reinigungen wie: Betreiber der Reinigung, Betriebszeitraum, Art der verwendeten Reinigungsmittel, bisher durchgeführte Untersuchungen, etc.