Nutzungsbedingungen: Der Dienst wird unter der „Datenlizenz Deutschland – Zero - Version 2.0“ zur Verfügung gestellt.
(https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Die Simulation des "Szenario 2: KOSTRA-Modellregen T100/ D60 ist ein regional differenziertes, statistisches Regenereignis mit der Dauer von einer Stunde und einer Jährlichkeit von 100 Jahren. Dazu wurde hier der KOSTRA-DWD-Modellregen gewählt. Die Gesamtniederschlagshöhe beträgt ca. 39 mm und der Niederschlagsverlauf wird ebenfalls anhand der Euler II-Verteilung angesetzt.
Die Kreiswahlbezirke werden anhand der kommunalen Ratswahlbezirke vom Kreistag festgesetzt. Ihre Ausdehnung richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien aller Wahlbezirke in Bedburg-Hau.
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Festsetzungskarte die Schutzgebiete sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Festsetzungen und Maßnahmen verlinkt.
Darstellung der Bereiche der Geschlossenen Ortschaft auf Bottroper Stadtgebiet gemäß der Beschilderung mit Zeichen 310 des Verkehrszeichenkatalogs (VZKat) Erläuterung zum Fachbezug: Position der Beschilderung des Zeichen 310 VZKat aus Ortaufnahme und Straßenbefahrung
Lageübersicht der Fluren (Zur groben Orientierung bei der Suche nach Gemarkung, Flur, Flurstück), Geschoßzahlen, Gebäudezustand, hist. Flurstücke und Luftschutzstollen
Der Cananbis-Atlas dient zur Auskunft über die im Cannabisgesetzes (CanG) § 5 Konsumverbot genannten Verbotszonen, in denen der Konsum von Cannabis untersagt ist. Dafür wurde für die Einrichtungen, wo der Konsum in 100 m Sichtweite untersagt ist, ein Puffer um die erkennbare Nutzung berechnet. Bei Fußgängerzonen wurde hingegen die tatsächliche Fläche der Zone als Verbotszone definiert, ohne diese zu puffern. Die Erfassung der erkennbaren Nutzung erfolgte mit Hilfe von Luftbildern aus dem Frühjahr 2023. Zum Zeitpunkt der Erstellung lagen noch keine Informationen zu Anbauvereinigungen vor, sodass diese noch nicht berücksichtigt worden sind.