Empfehlungen für Bereiche mit wichtigen klimatischen und lufthygienischen Funktionen
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Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
Windgeschwindigkeit und -richtung des nächtlichen Kaltluftabflusses und von Flurwinden.
Standorte der Klimastationen im Herner Stadtgebiet. Messung von Lufttemperatur, relative Feuchte, Windgeschwindigkeit und -richtung.
Hauptverkehrsstraßen sind Quelle von Lärmemissionen und sowie Abgasen wie Stickoxid und Feinstaub.
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die erfassten Bombentrichter (Stand 1945) können einen Hinweis auf evtl. Verfüllungen mit altlastverdächtigen Materialien geben.
Gebiete mit geringer Reibung am Erdboden, so dass eine Kalt- oder Frischluftführung zwischen Stadt und Umland möglich ist
Bereiche mit nächtlichem Kaltluftabfluss
Luftleitbahnen und Hinweise für den Erhalt bzw. Verbesserung des Luftaustauschs
Bereiche mit ausgleichender Funktion für klimatische und lufthygienische Belastungen
616 617 618 619 620
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