Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Diese Karte mit öffentlich eingetragenen "Stillfreundlichen Orten" im Kreis Herford soll allen Stillenden eine Hilfe geben, schnell einen Ort zu finden, an dem sie willkommen sind. Darunter zählen Stillräume oder Stillecken in öffentlichen Gebäuden , der Gastronomie und im Einzelhandel. Weitere Besonderheiten können gefiltert werden.
Landesaufnahme der Ämter Zweibrücken und Kirkel 1564 (HKST) Im Jahre 1589 verstarb der Geometer und Kartograf Tilemann Stoltz, genannt Stella. Aus Anlass seines 400sten Todesjahres veröffentlichte unser Landesamt im Jahre 1989 eine Faksimilierung seiner im Jahre 1564 durchgeführten „Landesaufnahme der Ämter Zweibrücken und Kirkel des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken“. Das mehrfarbige, im Original handgezeichnete Kartenwerk besteht aus 16 Einzelkarten im ungefähren Maßstab 1 : 25 000 und einer Übersichtskarte im ungefähren Maßstab 1 : 100 000. Wahlweise werden die Kartenblätter und ein 96-seitiges Textheft über das Leben und Werk Stellas sowohl gesammelt in einer Mappe als auch einzeln abgegeben.
Karte vom Großherzogthum Hessen um 1855 (HKGH). Die „Karte von dem Grossherzogthume Hessen“ wurde von der Lithografischen Anstalt Maximilian Frommann in Darmstadt im Maßstab 1: 280 943 herausgegeben. Leider fehlt das konkrete Datum des Erscheinens, aber an zwei Stellen ist in Bleistift das vermutliche Jahr der Herausgabe „um 1852“ und „um 1855“ vermerkt. Neben den typischen Inhalten einer zeitgenössischen topografischen Übersichtskarte ist in der vorliegenden Karte die innere staatliche Organisation des Großherzogtums mit den drei Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen ebenso ersichtlich, wie die ab 1850 in Betrieb genommenen Bahnlinien
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Flurstücks- und Eigentümernachweis Rheinland-Pfalz (RP22) Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Das Produkt RP22 -Flurstücks- und Eigentümernachweis- ist ein liegenschaftsbeschreibendes Produkt und entspricht dem Inhalt des Produktes RP21 (Flurstücksnachweis) zzgl. der Angaben zu Buchung und Eigentum.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte Rheinland-Pfalz (RP31) Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP31 - Liegenschaftskarte zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.