Ersatzflächen dienen dazu, Beinträchtigungen, die aus einem Eingriff gemäß der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung in Natur und Landschaft resultieren, mitauszugleichen. Das Kompensationsverzeichnis laut LNatSchG NRW stellt alle Flächen auf dem Stadtgebiet von Herne dar, die mit Inkrafttreten des Gesetzes (11/2016) Rechtskraft erlangt haben. Flächen aus Verfahren vor diesem Zeitpunkt sind zwar dargestellt, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Betriebe und Anlagen mit hoher Wärmeemission sowie genehmigungspflichtige Anlagen lokaler und regionaler Bedeutung mit hohen und niedrigen Emissionsquellen
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die erfassten Bombentrichter (Stand 1945) können einen Hinweis auf evtl. Verfüllungen mit altlastverdächtigen Materialien geben.