Die Stadt Herne nimmt ihre Aufgaben nicht nur innerhalb ihrer Kernverwaltung wahr. Nicht wenige der städtischen Aufgaben sind auf Beteiligungsgesellschaften verlagert worden, welche entweder im vollständigen Eigentum der Stadt Herne liegen oder an welchen die Stadt Herne nur zu einem gewissen Prozentsatz beteiligt ist. Die Gründe für diese Aufgabenauslagerungen liegen im Wesentlichen darin, dass bestimmte Aufgaben in einer nach privatwirtschaftlichem Muster organisierten Gesellschaft effizienter wahrgenommen werden können oder in steuerlichen Aspekten.
Der Grünflächenentwicklungsplan (GEP) zeigt Entwicklungsmöglichkeiten im Grünbestand auf. Diese werden durch Steckbriefe dargestellt. Dieser Datensatz beinhaltet den Status der Bau- und Grünnutzung einzelner, im GEP 2015 ausgewiesenen Steckbrief- und Grünfflächen.
Auf Grundlage des Umweltinspektionsplanes für Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Herne als Umweltschutzbehörde ein Umweltüberwachungskonzept für gewerbliche und industrielle Anlagen aufgestellt. Über das Ergebnis der Inspektion vor Ort wird ein Bericht mit den relevanten Feststellungen und Schlussfolgerungen erstellt.
Der Grünflächenentwicklungsplan (GEP) zeigt Entwicklungsmöglichkeiten im Grünbestand auf. Diese werden durch Steckbriefe dargestellt. Dieser Datensatz weist den Umsetzungsstatus der im GEP 2015 gesetzten Ziele für die Steckbriefflächen aus.
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.
Der Grünflächenentwicklungsplan (GEP) zeigt Entwicklungsmöglichkeiten im Grünbestand auf. Diese werden durch Steckbriefe dargestellt. Dieser Datensatz weist die Steckbriefflächen aus, bei denen es durch Überplanungen zu Nutzungskonflikten kam.
Der Landschaftsplan ist ein im Bundesnaturschutzgesetz (§ 11) und Landesnaturschutzgesetz NRW (§ 7) vorgesehener Plan, in dem auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt werden.