Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2026 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks in Worms, Stichtag 01.01.2026
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2024 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks in Ludwigshafen am Rhein, Stichtag 01.01.2024
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Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2026 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Bad Dürkheim und in Neustadt an der Weinstraße, Stichtag 01.01.2026
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Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2020 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Bad Dürkheim und in Neustadt an der Weinstraße, Stichtag 01.01.2020
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Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2024 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Cochem-Zell, Stichtag 01.01.2024
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Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2024 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Cochem-Zell, Stichtag 01.01.2024
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Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Festsetzungskarte die Schutzgebiete sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Festsetzungen und Maßnahmen verlinkt.
Darstellung der Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh. Als weitere Information zu den Naturschutzgebieten werden für einzelne Gebiete vegetationskundlich bedeutsame Flächen bzw. sogenannte Wechselgrünlandflächen geliefert, für die spezielle Regelungen in den Schutzgebietsverordnungen getroffen wurden. Weiterhin werden die europäischen Natura2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete), begrenzt auf die Grenzen des Kreises Gütersloh, dargestellt. Zu den Schutzgebieten ist eine pdf-Datei mit dem Verordnungstext verlinkt.
Dieser Dienst enthält ein Raster aller im Stadtgebiet Düsseldorf gültigen Bebauungs- und Durchführungspläne. Da die Flächen sich teilweise überlagern, werden nur die noch rechtsverbindlichen Teile eines Planes angezeigt. Zusätzlich werden die noch rechtsverbindlichen Teile der Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne sowie Veränderungssperren als abfragbare Flächen dargestellt.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Datensatz enthält die kartographische Anlage 2 zur "Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)". Dargestellt sind ausgesuchte Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für Busse, Stadtbahn / U-Bahn und S-Bahn, die Kennzeichnungen für die Einzugebiete / -radien der hier gekennzeichneten Haltestellen sowie die ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß einer "sehr guten", "guten" bzw. "mittleren" Lagegunst mit farbiger Kennzeichnung.
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