Die Umgebungslärmkartierung dient der Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Sie ermöglicht es, gezielte Lösungen zu entwicklen, um die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern. Dieser Datensatz enthält den 24h-Lärmpegel der Haupt- und sonstigen Eisenbahnstrecken sowie der Rangier- und Umschlagbahnhöfe.
Die Umgebungslärmkartierung dient der Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Sie ermöglicht es, gezielte Lösungen zu entwicklen, um die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern. Dieser Datensatz enthält den 24h-Lärmpegel aller lärmrelevanten Industrie– und Gewerbeanlagen, die unter die Industrieemissionsrichtlinie (IED) fallen.
Die dargestellten Biotoptypen umfassen selektiv erfasste Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb der FFH-Gebiete (FFH-Basiserfassung) und in ausgewählten Bereichen außerhalb der niedersächsischen FFH-Gebiete (Aktualisierung der landesweiten Biotopkartierung) auf naturnahen bis schwach degenerierten Moorstandorten und weiteren kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Bei den dargestellten Biotoptypen handelt es sich um Biotoptypen mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz, d.h. um Biotoptypen mit einer sehr hohen (V) bis hohen (IV) Wertigkeit gemäß der Wertstufen nach von Drachenfels (2012: Einstufungen der Biotoptypen in Niedersachsen. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2012. Berücksichtigt sind zudem alle diesbezüglichen Aktualisierungen im NLWKN-Internetauftritt). Als Bezugsraum für die Biotopauswahl wurde die Kulisse der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) verwendet. Dem NLWKN vorliegende qualitätsgeprüfte kartierte Biotoptypen, die gemäß Kartierschlüssel Niedersächsischer Biotoptypen ausschließlich auf organischen Standorten vorkommen, wurden auch außerhalb der zuvor genannten Bodenkulisse abgebildet.Die FFH-Lebensraumtypen (LRT: durch geographische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete völlig natürliche oder naturnahe terrestrische oder aquatische Gebiete) gem. Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 - zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - werden in den niedersächsischen FFH-Gebieten flächendeckend kartiert und sollen auch landesweit erfasst werden. Biotope, die innerhalb der FFH-Gebiete keinen LRT-Status aufweisen werden nicht in den digitalen Karten vermerkt. Die hier dargestellten Moorbiotope außerhalb der FFH-Gebiete wurden ebenfalls thematisch (hinsichtlich ihrer Wertigkeit, ihres Lebensraumtyps o.Ä.) selektiv ausgewählt und erfasst. Es handelt sich daher um keine flächendeckende Darstellung der Biotoptypen auf Mooren. Versiegelte, besiedelte, innerörtliche Bereiche wurden aufgrund mangelnder Bedeutung für den Moorschutz nicht abgebildet.Bei den dargestellten Flächen handelt es sich um Biotopkomplexe. Aus diesen wird in der Legende aus darstellungstechnischen Gründen lediglich der dominanteste bedeutsame Moorbiotoptyp (MBdtsDom) in Form einer abgeleiteten Moorbiotopkagegorie abgebildet. Die Felder zum Schutzstatus, Wertstufen, Seltenheit, Nährstoffempfindlichkeit, Grundwasserabhängigkeit etc. beziehen sich in diesem Datenbestand ebenfalls auf den dominanten bedeutsamen Moorbiotoptyp. Aus der Attributttabelle des Datenbestandes sind jedoch auch die weiteren enthaltenen Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen sowie deren prozentuale Flächenanteile ersichtlich.
Bei den amtlichen Hauskoordinaten handelt es sich um georeferenzierte Adressangaben, d.h. jedem Gebäude mit einer Hausnummer wird über eine Koordinate die genaue Position in der Karte zugeordnet. Voraussetzung ist die Vergabe einer Hausnummer durch die Kommune. Zuständig für die Erfassung, Änderung und Pflege der Hauskoordinaten sind die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV). Zusätzlich sind die Adressdaten um postalische Angaben der Deutschen Post AG erweitert. Einen Rückschluss auf die Hausbewohner oder die Eigentümer lassen die Daten nicht zu. Die Bayerische Vermessungsverwaltung hält mehr als 3,6 Millionen aktuelle Hauskoordinaten bereit. Hauskoordinaten können nach Verwaltungsgebieten (Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke, Bayern), PLZ-Gebieten oder frei wählbarem Gebiet (Polygon, Bounding Box) ausgewählt werden.
Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel gezielt ein- und möglichst effektiv umzusetzen, sollten die Gebiete und Bereiche identifiziert werden, die eine besondere Sensitivität gegenüber den Folgen des Klimawandels aufweisen. Das sind Gebiete, in denen aufgrund der sozialen, ökonomischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen vor Ort besondere Probleme durch die klimatischen Änderungen zu erwarten sind. Neben Belastungsgebieten unter den Aspekten Hitze und Extremniederschläge werden in der "Handlungskarte Klimaanpassung" auch die Belastungsgebiete der Industrieflächen und die Restriktionsflächen der Frischluftschneisen und Luftleitbahnen ausgewiesen. Die in der Karte dargestellten Zonen werden im Folgenden beschrieben. Es werden zwei Karten definiert, die den Ist- bzw. Zukunft-Zustand darstellen. Die Klimaanpassung und Konfliktpotentiale sind Teil der "Handlungskarte Klimaanpassung" von 2013. Eine Neuberechnung bietet die "Nachhaltigkeitsstrategie" von 2024.
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
INSPIRE Datensatz der Verwaltungseinheiten ATKIS DLM50.Im Anhang I der INSPIRE-Richtlinie (2007) ist dieses Thema wie folgt definiert: „Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.“
Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebieten und Wasserkörpern." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Festsetzungskarte die Schutzgebiete sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Festsetzungen und Maßnahmen verlinkt.
Datenquelle: Flächennutzungskartierung 2022 (Parkplatzflächen, auch in GI-Gebieten und bei Energieversorgern). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für einen Vergütungsanspruch erfüllt. Mögliche Umsetzung als Solarcarports: Überdachung der Stellplätze inkl. Solarzellen; durch die schattenspendende Wirkung mit einem Synergieeffekt bzgl. Klimaanpassung.
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