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Regionalplanung ist die Zwischenstufe zwischen Landesentwicklungsplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung. Die Regionalplanung konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsregionen in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest. Die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans werden auf Basis einer Karte i.M. 1:50.000 erstellt. Sie sind nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder.
Nutzungsbedingungen: Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Nutzung ist bis auf Widerruf kostenfrei. Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor jeder Nutzung bei IT.NRW zu identifizieren und seinen speziellen Nutzungswunsch mit Angabe des Verwendungszwecks sowie dem Nutzungsumfang anzumelden (Kontaktmöglichkeiten zu IT.NRW siehe unten). Die Nutzung ist im Rahmen von Projekten kostenfrei zulässig, dennoch ist ein entsprechender Nutzungsvertrag zu schliessen. Jegliche kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Genehmigung durch IT.NRW. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit thematischen Ergänzungen ohne ausdrückliche Genehmigung durch IT.NRW nicht zulässig. Ferner ist der Nutzer verpflichtet, einen deutlichen Copyright-Hinweis auf das Land NRW als Dateneigentümer bei Visualisierungen jeder Art anzubringen.
Bevölkerungsfortschreibung Basis Zensus 2011, Altersjahre (unter 1 bis 90 Jahre und mehr), Nationalität (Deutsche/Ausländer), Geschlecht (männlich/weiblich) je Stichtag und Gemeinde
Dieser Dienst stellt die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
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