Diese Anwendung enthält die Bushaltestellen und Bahnhöfe des Kreises Herford. Die Daten wurden von OWL Verkehr bereitgestellt und von den einzelnen Gemeinden mit weiteren Attributen ergänzt. Als Hintergrundkarte dient die OpenStreetMap in Kombination mit der Abbildung der wichtigsten Buslinien im Kreisgebiet. Über einen Klick auf das Haltestellen-Symbol erhält man weitere Informationen, wie u.a. den aktuellen Fahrplan mit Echtzeit-Angaben.
Ein AED (Automatisierter Externer Defibrillator) ist ein lebensrettendes Gerät, das bei einem plötzlichen Herzstillstand eingesetzt wird. Es ist einfach in der Handhabung und kann auch von Laien verwendet werden. Der AED erkennt automatisch lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen und kann, falls nötig, einen elektrischen Schock abgeben, um das Herz wieder in den richtigen Rhythmus zu bringen. Die Anwendung zeigt alle bekannten AEDs im Kreisgebiet. Die Darstellung erfolgt je nach Verfügbarkeit: öffentlicher Zugang - 24/7, eingeschränkter Zugang mit fester Uhrzeit, eingeschränkter Zugang nur unter sehr bestimmten Bedingungen.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.
Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2005 eine Planungsgemeinschaft gegründet und mit den Vorarbeiten zur Aufstellung eines gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) begonnen. Das 2007 formal eingeleitete Planverfahren wurde 2009 mit dem Beschluss des Planes und dessen Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Am 03.05.2010 ist der erste RFNP in Deutschland in Kraft getreten. Die Besonderheit des Planungsinstruments RFNP besteht darin, dass der Plan gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernimmt.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Diese Karte zeigt die Behördenstandorte im Kreis Herford. Darunter zählen Rathäuser, Polizeiwachen, Feuerwachen, die Kreisverwaltung und weitere behördliche Einrichtungen.