Dieser Dienst enthält die Luftbilder (Orthofotos) aus verschiedenen Herstellungsjahren für das gesamte Stadtgebiet Düsseldorf. Bei den Luftbildern handelt es sich um komprimierte Daten.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dieser Dienst enthält die Daten zu den nach Düsseldorf geflossenen Fördermitteln der EU sowie die Standorte der europaaktiven Institutionen und Vereine in Düsseldorf.
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Der Dienst enthält die Stadtgrenze, Bezirksgrenzen und Stadtteilgrenzen der Stadt Düsseldorf. Die Grenzen liegen als Polygon vor und sind über GetFeatureInfo abfragbar.
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Dieser Dienst enthält alle Flurstücke im Düsseldorfer Stadtgebiet, die mit einer Baulast belegt sind. Zusätzlich sind Flurstücke gekennzeichnet, bei denen sich das Liegenschaftskataster geändert hat und noch zu prüfen ist, wie mit der Baulast verfahren wird.
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Das Informationssystem umfasst qualitative und quantitative Angaben über Lagerstätten und Vorkommen nichtenergetischer oberflächennaher Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen. Regionalplanerisch festgelegte Siedlungsflächen sind ausgespart. Das Informationssystem wurde in der Vergangenheit auch unter dem Namen „Karte oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen“ geführt. Verfügbare Kartenthemen: Verbreitung von 24 Rohstoffarten; Überlagerung oberflächennaher Rohstoffe; Vorkommen in ihrer gesamten geologischen Verbreitung; wirtschaftlich bedeutsame Lagerstättenflächen; Differenzierung nach Mächtigkeit (Kies und Sand); punktuelle Angaben (u. a. Mächtigkeit); Angaben zu möglichen Verwendungszwecken der Rohstoffe. Dieser Datenbestand wird nicht weiter gepflegt und ist daher nur auf Anfrage erhältlich.
Regionalplanung ist die Zwischenstufe zwischen Landesentwicklungsplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung. Die Regionalplanung konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsregionen in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest. Die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans werden auf Basis einer Karte i.M. 1:50.000 erstellt. Sie sind nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder.
Nutzungsbedingungen: Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Nutzung ist bis auf Widerruf kostenfrei. Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor jeder Nutzung bei IT.NRW zu identifizieren und seinen speziellen Nutzungswunsch mit Angabe des Verwendungszwecks sowie dem Nutzungsumfang anzumelden (Kontaktmöglichkeiten zu IT.NRW siehe unten). Die Nutzung ist im Rahmen von Projekten kostenfrei zulässig, dennoch ist ein entsprechender Nutzungsvertrag zu schliessen. Jegliche kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Genehmigung durch IT.NRW. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit thematischen Ergänzungen ohne ausdrückliche Genehmigung durch IT.NRW nicht zulässig. Ferner ist der Nutzer verpflichtet, einen deutlichen Copyright-Hinweis auf das Land NRW als Dateneigentümer bei Visualisierungen jeder Art anzubringen.