Sammeladresse (WMS) für diverse Einzeldienste, die entweder eine Kommune, den Kreis Viersen oder das KRZN Gebiet (Kreis Kleve, Viersen, Wesel und Stadt Krefeld) abdecken.
Die Inventarisierung der Verkehrszeichen beinhaltet neben dem Standort die Art, den Typ, die Höhe und Schildausrichtung, sowie die Erfassungsgenauigkeit. Bei Zusatzzeichen wurde zusätzlich der Textinhalt erfasst. Alle Verkehrszeichen sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten bzw. mit ihren Zusatzzeichen verknüpft.
Die Vermessungspunkte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) gliedern sich nach Grenzpunkten, Gebäude- und Bauwerkspunkten, Sonstigen Vermessungspunkten, Anschlusspunkten und Topographischen Punkten. Die Punktdaten haben eine Vielzahl von Attributen.
In einer Friedhofsdatenbank wird die Lage der einzelnen Grabstellen auf den Moerser Friedhöfen geführt. Zu den Grabstellen werden die Grabart (z.B. Wahl- oder Reihengrab), die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum, sowie Ruhefristen gespeichert. Die Friedhofsdaten sind über einen Dienst georeferenziert abrufbar, welcher im Friedhofsportal einsehbar ist.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler, sofern sie nicht Bodendenkmäler sind.
Im Kreis Recklinghausen gibt es ca. 172 Jagdbezirke, die in sogenannte gemeinschaftliche Jagdbezirke und in Eigenjagdbezirke unterteilt sind. Berechtigten Benutzern stehen darüber hinaus erweiterte Angaben zum Jagdbezirk und zum zuständigen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung. Gebiete, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt und alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden können. Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen. Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden sich, wenn Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Das Jagdrecht erlaubt dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Der Datensatz umfasst 33977 Schrägluftbilder aus Bildflügen der Aerowest GmbH / Dortmund vom 14.03. und 17.03.2024 mit einer Bodenauflösung von ca. 4,5 cm pro Pixel, die das Gebiet der Stadt Wuppertal vollständig abdecken. Die 4 angebotenen Blickrichtungen orientieren sich dabei an der nordwestlichen Ausrichtung der Flugstreifen des Bildflugs, nicht an den Himmelsrichtungen. Jede Bilddatei hat eine Größe von rund 19 Megabyte und bildet eine Fläche von etwa 25 Hektar ab. Wegen ihrer großen Anzahl und des entsprechend hohen Speicherplatzbedarfs von 643 Gigabyte werden die Bilddateien nicht als vollständiges Verzeichnis zum Download angeboten. Stattdessen wird eine Verknüpfung mit der Portalkomponente des Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling / Geoportal) im Modus "Schrägluftbilder" angeboten. In diesem Modus wird die Betrachtung des 3D-Modells (3D-Mesh) um eine Funktion ergänzt, mit der zu jedem Punkt und jeder Blickrichtung im Stadtgebiet direkt das am besten passende Schrägluftbild aus dem Jahrgang 2024 bestimmt wird. Ausgehend von der Anzeige des „Fußabdrucks“ dieses Bildes kann der Nutzer / die Nutzerin das Bild nahtlos auf das 3D-Mesh legen (Rekonstruktion der Aufnahmegeometrie) oder die Bilddatei herunterladen. Die Bilddateien werden dazu im JPG-Format unter der Open-Data-Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellt. Die mit dieser Lizenz verbundene Verpflichtung zur Nennung des Herausgebers bei Verbreitung oder Veröffentlichung der Bilder wird durch den Hinweis „CC-BY-4.0 - DigiTal Zwilling / Geoportal Wuppertal“ erfüllt, der bei allen Bilddateien automatisiert links oben eingefügt worden ist. Dieser Hinweis darf bei Verbreitung oder Veröffentlichung eines Bildes nicht entfernt werden. Wird ein Bildausschnitt ohne den vorgenannten Hinweis verbreitet oder veröffentlicht, muss er vom Nutzer / von der Nutzerin an geeigneter Stelle ergänzt werden.
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Darstellungsdienst (WMS) der Schiedsbezirke im Kreis Recklinghausen Mit Unterstützung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden. Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
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