Förderkulisse der Agrarumweltmaßnahme Anbau von Zwischenfrüchten gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - AZ. II A 4 -62.71.30 vom 29. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung. Gültig ab Herbsteinsaat 2023.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Historische beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Dieser Dienst enthält die Höhendaten in einem 5, 10 und 50 Meter Abstand im Stadtgebiet Düsseldorf. Die Layer sind in unterschiedlichen Maßstabsbereichen sichtbar. Es handelt sich um Höhendaten, die zumeist eine Höhengenauigkeit von +/- 0,20m aufweisen und im März 2022 durch Befliegung ermittelt wurden. Die Genauigkeit dieser Höhen ist im allgemeinen für Vor- und Entwurfsplanungen, nicht jedoch für Genehmigungs- und Ausführungsplanungen im Sinne der HOAI geeignet. Insbesondere für Baugenehmigungsverfahren nach BauO NRW und BauPrüfVO NRW in der jeweils gültigen Fassung sind diese Höhenangaben ungeeignet. Durch seit der Messung ausgeführte bauliche Maßnahmen können diese Höhendaten gebietsweise nicht mehr aktuell sein. Für die Richtigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Landschaftsplan stellt die Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dar. Mit dem Plan sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale ausgewiesen. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Bewirtschaftung (Kahlschlagsbegrenzungen, Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anpflanzung von Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, Pflegemaßnahmen und auch die Ausstattung der Landschaft mit Wanderwegen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Dienst stellt folgende Gitternetze (Blattschnitte, Kacheleinteilungen) dar: Kilometerquadrat im ETRS89/UTM32-Koordinatensystem, Kilometerquadrat im Gauss-Krüger-Koordinatensystem 3. Streifen, Blattschnitt der Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5), Kachelübersicht der Digitalen Orthophotos (DOP10), Kachelübersicht der Digitalen Topographischen Karte 1:25000 (DTK25) und der Topographischen Karte 1:25000 (TK25, Meßtischblatt).
Der Datensatz der Digitalen Flur- und Gemarkungsgrenzen (DFGMV) wird aus den ALKIS-Bestandsdaten erzeugt und besteht aus den folgenden Inhalten: Gemarkungs-, Flurgrenzen und politische Grenzen. Durch seinen reduzierten Inhalt eignet sich dieser Vektordatenbestand besonders für Übersichtszwecke und zur flur- bzw. gemarkungsbasierten Verwaltung von Geofachdaten.
Aus Anlass des 1 000. Jahrestages der Ersterwähnung Mecklenburgs gab das Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit dem Mecklenburgischen Landeshauptarchiv den ältesten Mecklenburg-Atlas als Faksimiledruck heraus. Dieser Mecklenburg-Atlas des Bertram Christian von Hoinckhusen (MAH) ist das erste Kartenwerk, welches das gesamte Land (Mecklenburg) im mittleren Maßstab vollständig abbildet. Auf 22 kolorierten Handzeichnungen kartierte Hoinckhusen um 1700 alle historischen Ämter Mecklenburgs. Zum Atlas gehören weiterhin eine große und eine kleine Generalkarte (ca. 1:200 000 und ca. 1:400 000).
Dieser Darstellungsdienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ATKIS im INSPIRE-Datenmodell Geografische Bezeichnungen.