Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden.
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Der Datensatz der Digitalen Flur- und Gemarkungsgrenzen (DFGMV) wird aus den ALKIS-Bestandsdaten erzeugt und besteht aus den folgenden Inhalten: Gemarkungs-, Flurgrenzen und politische Grenzen. Durch seinen reduzierten Inhalt eignet sich dieser Vektordatenbestand besonders für Übersichtszwecke und zur flur- bzw. gemarkungsbasierten Verwaltung von Geofachdaten.
Aus Anlass des 1 000. Jahrestages der Ersterwähnung Mecklenburgs gab das Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit dem Mecklenburgischen Landeshauptarchiv den ältesten Mecklenburg-Atlas als Faksimiledruck heraus. Dieser Mecklenburg-Atlas des Bertram Christian von Hoinckhusen (MAH) ist das erste Kartenwerk, welches das gesamte Land (Mecklenburg) im mittleren Maßstab vollständig abbildet. Auf 22 kolorierten Handzeichnungen kartierte Hoinckhusen um 1700 alle historischen Ämter Mecklenburgs. Zum Atlas gehören weiterhin eine große und eine kleine Generalkarte (ca. 1:200 000 und ca. 1:400 000).
Dieser Darstellungsdienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ATKIS im INSPIRE-Datenmodell Geografische Bezeichnungen.