Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Ortophotos, die zu einem flächendeckenden Farb-Rasterbild des Kreisgebietes Mettmann für die Präsentation und Nutzung im Geoportal des Kreises Mettmann zusammengefügt wurden.
Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz.
Ortophotos, die zu einem flächendeckenden Graustufen-Rasterbild des Kreisgebietes Mettmann für die Präsentation und Nutzung im Geoportal des Kreises Mettmann zusammengefügt wurden.
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Ortophotos, die zu einem flächendeckenden Graustufen-Rasterbild des Kreisgebietes Mettmann für die Präsentation und Nutzung im Geoportal des Kreises Mettmann zusammengefügt wurden.
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