Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 01/2021) 670 rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, die vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurden und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfalten. Bei den Geltungsbereichen der Wuppertaler Bebauungspläne handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans sowie pro Planteil einen Hyperlink auf das zugehörige digitale Plandokument. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung (insgesamt ca. 100 Fälle pro Jahr). Die Geltungsbereichspolygone werden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte flurstücksscharf digitalisiert. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 03/2026) 88 rechtswirksamen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal (FNP). Bei den Geltungsbereichen der Änderungsverfahren handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, auch wenn (Stand 03/2026) noch kein Multipolygon im Datenbestand enthalten ist. Zu jedem Änderungsverfahren enthält der Datensatz die Nummer des Änderungsverfahrens, das Datum des Eintreten der Rechtswirksamkeit und (sofern definiert) die Nummer des B-Plans, der Anlass für die FNP-Änderung war. Darüber hinaus sind zu jedem Änderungsverfahren zwei Hyperlinks angegeben: der eine führt zu einem PDF-Dokument, in dem der Zustand vor und nach der Änderung des FNP vergleichend gegenübergestellt werden, der andere öffnet den Dokumentenbetrachter der Web-Anwendung "FNP-Inspektor Wuppertal" mit allen zum Änderungsverfahren digital vorliegenden Dokumenten. Die Geltungsbereiche der Änderungsverfahren werden auf der Grundlage des Wuppertaler Flächennutzungsplans vom 17.01.2005 mit der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, konstruiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Die Geltungsbereiche werden mit Eintreten der Rechtswirksamkeit exakt auf die Grenzen der aktuellen FNP-Hauptnutzungsflächen abgestimmt, sodass eine widerspruchsfreie gemeinsame Nutzung dieser beiden Datensätze möglich ist. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtswirksamen FNP-Änderungsverfahren eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für die laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans in Wuppertal (FNP) stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 03/2026) 42 noch nicht rechtswirksamen Änderungsverfahren zum FNP umfasst. Diese Änderungsverfahren befinden sich in unterschiedlichen Verfahrensstufen. Bei den Geltungsbereichen der Änderungsverfahren handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone mit (Stand 03/2026) maximal 3 Teilflächen. Zu jedem Änderungsverfahren enthält der Datensatz die Nummer des Änderungsverfahrens und (sofern definiert) die Nummer des B-Plans, der Anlass für die FNP-Änderung war. Darüber hinaus sind zu jedem Änderungsverfahren zwei Hyperlinks angegeben: der eine führt zu einem PDF-Dokument, in dem der Zustand vor und - sofern bereits entworfen - nach der geplanten Änderung des FNP vergleichend gegenübergestellt werden, der andere öffnet den Dokumentenbetrachter der Web-Anwendung "FNP-Inspektor Wuppertal" mit allen zum Änderungsverfahren digital vorliegenden Dokumenten. Die Geltungsbereiche der Änderungsverfahren werden auf der Grundlage des Wuppertaler Flächennutzungsplans vom 17.01.2005 mit der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, konstruiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Die Geltungsbereiche werden vor ihrer Rechtswirksamkeit noch nicht exakt auf die Grenzen der FNP-Hauptnutzungsflächen abgestimmt. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach Einleitung, Weiterentwicklung oder Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0).
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die Umweltindikatoren des LANUK sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)
Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung war, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nahm gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wurde der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es wurden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de). Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es wurden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) wurden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
In der Klimaanalysekarte werden klimaökologisch relevante Strukturen voneinander abgegrenzt und dargestellt. Im Gegensatz zur Klimatopkarte, die sich aus rein statischen Faktoren ableitet (z. B. Flächennutzung, Versiegelungsgrad), werden in der Klimaanalysekarte die thermischen Verhältnisse und das klimaökologische Prozessgeschehen einer Region für eine bestimmte thermische Situation modelliert und beschrieben. Da sich die thermischen Gegebenheiten im Tagesverlauf unterscheiden, wurde die Klimaanalysekarte einmal für die Tagsituation (14 Uhr MEZ) sowie einmal für die Nachtsituation (4 Uhr MEZ) ausgewertet und dargestellt. Es wurden zwei meteorologische Situationen modelliert: Zum einen wurde ein typischer Sommertag untersucht, der eine durchschnittliche sommerliche Strahlungswetterlage in NRW abbildet. Zum anderen wurde auf Basis bereits aufgetretener Höchstwerte ein extremer Sommertag bei Strahlungswetterlage betrachtet, wobei davon ausgegangen wird, dass diese zukünftig häufiger auftreten werden. Als Eingangsdaten für die Modellsimulationen dienten neben den meteorologischen Rand- und Startbedingungen, Informationen zur Geländestruktur (DGM 1), Flächennutzungs-, Bebauungs- und Versiegelungsdaten sowie Strukturhöhen und Bodenfeuchtedaten. Für die Tagsituation wird keine Unterscheidung in Wirk- und Ausgleichsraum vorgenommen, da tagsüber das Prozessgeschehen zwischen Wirk- und Ausgleichsraum keine relevante Rolle spielt. In der Klimaanalysekarte Tag wird die thermische Belastung anhand des Parameters physiologisch-äquivalente Temperatur (PET – von engl. Physiological Equivalent Temperature) aufgezeigt. Die PET ist ein thermischer Index, bei dem die thermische Belastung anhand verschiedener, auf das thermische Wohlbefinden einwirkender Parameter berechnet wird, z. B. Lufttemperatur, Windgeschwindigkeit, Strahlung und Feuchte. Die PET wird auf Basis verschiedener Ausgabegrößen aus dem Modell FITNAH-3D berechnet und anhand der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 2 (2022, Tabelle 1) klassifiziert.
In der Klimaanalysekarte werden klimaökologisch relevante Strukturen voneinander abgegrenzt und dargestellt. Im Gegensatz zur Klimatopkarte, die sich aus rein statischen Faktoren ableitet (z. B. Flächennutzung, Versiegelungsgrad), werden in der Klimaanalysekarte die thermischen Verhältnisse und das klimaökologische Prozessgeschehen einer Region für eine bestimmte thermische Situation modelliert und beschrieben. Da sich die thermischen Gegebenheiten im Tagesverlauf unterscheiden, wurde die Klimaanalysekarte einmal für die Tagsituation (14 Uhr MEZ) sowie einmal für die Nachtsituation (4 Uhr MEZ) ausgewertet und dargestellt. Es wurden zwei meteorologische Situationen modelliert: Zum einen wurde ein typischer Sommertag untersucht, der eine durchschnittliche sommerliche Strahlungswetterlage in NRW abbildet. Zum anderen wurde auf Basis bereits aufgetretener Höchstwerte ein extremer Sommertag bei Strahlungswetterlage betrachtet, wobei davon ausgegangen wird, dass diese zukünftig häufiger auftreten werden. Als Eingangsdaten für die Modellsimulationen dienten neben den meteorologischen Rand- und Startbedingungen, Informationen zur Geländestruktur (DGM 1), Flächennutzungs-, Bebauungs- und Versiegelungsdaten sowie Strukturhöhen und Bodenfeuchtedaten. Für die Tagsituation wird keine Unterscheidung in Wirk- und Ausgleichsraum vorgenommen, da tagsüber das Prozessgeschehen zwischen Wirk- und Ausgleichsraum keine relevante Rolle spielt. In der Klimaanalysekarte Tag wird die thermische Belastung anhand des Parameters physiologisch-äquivalente Temperatur (PET – von engl. Physiological Equivalent Temperature) aufgezeigt. Die PET ist ein thermischer Index, bei dem die thermische Belastung anhand verschiedener, auf das thermische Wohlbefinden einwirkender Parameter berechnet wird, z. B. Lufttemperatur, Windgeschwindigkeit, Strahlung und Feuchte. Die PET wird auf Basis verschiedener Ausgabegrößen aus dem Modell FITNAH-3D berechnet und anhand der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 2 (2022, Tabelle 1) klassifiziert.
Diese digitale Karte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren. Es erfolgte die Bewertung von Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2009 an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Informationsdienst 6/97) auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel 7. Fassung, Stand 2007 (Infodienst 3/2007;). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten -Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für nicht abgegrenzte Bereiche liegen keine oder nicht ausreichende Brutvogel-Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereiche ohne Bedeutung für die Brutvogelfauna sind! Für Gebiete mit dem Attribut „Status offen“ liegen ebenso keine oder nicht ausreichende Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies besagt aber auch in diesem Fall nicht, dass die Bereiche keine avifaunistische Bedeutung haben. Die Europäischen Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten Wert (EU-VSG). Für ausgewählte Arten erfolgte eine Sonderbewertung entsprechend des aktualisierten Bewertungsverfahrens. Gebiete mit dem Hinweis „siehe Bewertung 2006“ wurden in der Bewertung 2010 mit „Status offen“ klassifiziert, da i. d. R. seit 2005 keine Daten vorlagen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollte dann auf die Bewertung 2006 zurückgegriffen werden.
Der Datensatz ist ein informeller Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal (FNP), der die (Stand 05/2020) 4594 fortgeschriebenen Hauptnutzungsflächen umfasst. Diese bilden auf dem gesamten Wuppertaler Stadtgebiet ein lückenloses Mosaik. Es handelt sich dabei um diejenigen Festlegungen, die im FNP durch farbige Flächen dargestellt werden. Zu jeder Hauptnutzungsfläche enthält der Datensatz die festgesetzte Nutzung (als Klartext) und das Datum, an dem diese Festsetzung in Kraft getreten ist. Für Flächen, die über FNP-Änderungsverfahren festgesetzt worden sind, ist außerdem die Nummer des Änderungsverfahrens, ggf. die Nummer des Bebauungsplans, der Anlass für die FNP-Änderung war, und ein Hinweis auf die zugehörige öffentliche Bekanntmachung angegeben. Die Hauptnutzungsflächen wurden im Zuge der Erstellung des FNP auf der Grundlage der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, digitalisiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP, wobei die Geltungsbereiche der rechtswirksamen Änderungsverfahren so an die Hauptnutzungsflächen angepasst werden, dass eine widerspruchsfreie gemeinsame Nutzung dieser beiden Datensätze möglich ist. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die fortgeschriebenen FNP-Hauptnutzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.