Der Datensatz enthält die dreidimensionalen Gebäudemodelle des Landes Brandenburg. Die Daten können in der Ausprägung Level of Detail 1 (LoD1) und Level of Detail 2 (LoD2) im Format CityGML bezogen werden, mit Einschränkungen hinsichtlich der Gebietsgröße auch als 3D-PDF. Die Auslieferung erfolgt im originären Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung) bzw. im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016. Die Grundrisse der abgegebenen Gebäude entsprechen genau den Gebäudeumringen, wie sie im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind. Die Höhen (LoD1 und LoD2) und Dachformen (nur LoD2) stammen aus einer automatischen Stereo-Luftbild-Auswertung. In den Fällen, wo dies nicht möglich war, wurde auf LIDAR-Daten zurückgegriffen oder die Dächer wurden manuell modelliert. Die Bodenhöhe der Gebäude liegt innerhalb des jeweiligen Umrings auf dem tiefsten Punkt des DGM. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Der Datensatz bildet einen landesweiten Katalog der „künstlich veränderten“, also anthropogen beeinflussten Flächen in Nordrhein-Westfalen und dient als Vorlage für die Konstruktion projektbezogener künstlich veränderter Flächen im Rahmen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL). Er ist das Ergebnis einer in 2010 für die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens abgeschlossenen Erhebung zur Erfassung, Abgrenzung und Typisierung von Flächen, die eine aus den Daten- und Kartengrundlagen ableitbare (Relief-)Veränderung erfahren haben. Hierbei wurden Flächen mit einheitlichen Methoden auf Basis historischer topographischer Karten im Maßstab 1:25.000 von der preußischen Uraufnahme bis zur Gegenwart, der deutschen Grundkarte 1:5.000, von Luftbildern im Maßstab 1:5.000 und anhand von DGM-Daten ausgewiesen. Für die Verwendung in der IGL werden die Flächen geprüft, auf den Projektstand aktualisiert und kartographisch auf den Maßstab 1:50.000 generalisiert. Verfügbare Kartenthemen: künstlich veränderte Flächen mit einer Größe von über einem Hektar.
Die Abteilung Geobasis NRW lässt jährlich Bildflüge in verschiedenen Bildmaßstäben bzw. Bodenauflösungen zur Herstellung von Orthophotos und zu photogrammetrischen Stereoauswertungen durchführen. Um dieses Bildmaterial volkswirtschaftlich vorteilhaft und somit vielseitig auch für Andere nutzen zu können, führt (bis 2007 das Landesvermessungsamt NRW und in seine Nachfolge) die Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW einen Nachweis über die im Land Nordrhein-Westfalen seit 1962 durchgeführten Bildflüge, die für die Belange der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und vergleichbaren anderen Fachdisziplinen von Bedeutung sind. Diese Bildflüge wurden mit Hilfe von speziellen Bildflugzeugen zur Erfassung von Luftbildern als Senkrechtaufnahmen durchgeführt. Der Bildflugnachweis wird jährlich herausgegeben und besteht aus Übersichten mit Lagedarstellung der Bildfluggebiete und Übersichten mit Bildmittelpunkten sowie einem ergänzenden Verzeichnis mit allgemeinen und technischen Angaben, die als Sachdaten ab dem Jahre 1998 ersichtlich sind. Weitere Informationen zu den Bildflügen anderer Hersteller sind erkundbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Abteilung Geobasis NRW lässt jährlich Bildflüge in verschiedenen Bildmaßstäben bzw. Bodenauflösungen zur Herstellung von Orthophotos und zu photogrammetrischen Stereoauswertungen durchführen. Um dieses Bildmaterial volkswirtschaftlich vorteilhaft und somit vielseitig auch für Andere nutzen zu können, führt (bis 2007 das Landesvermessungsamt NRW und in seine Nachfolge) die Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW einen Nachweis über die im Land Nordrhein-Westfalen seit 1962 durchgeführten Bildflüge, die für die Belange der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und vergleichbaren anderen Fachdisziplinen von Bedeutung sind. Diese Bildflüge wurden mit Hilfe von speziellen Bildflugzeugen zur Erfassung von Luftbildern als Senkrechtaufnahmen durchgeführt. Der Bildflugnachweis wird jährlich herausgegeben und besteht aus Übersichten mit Lagedarstellung der Bildfluggebiete und Übersichten mit Bildmittelpunkten sowie einem ergänzenden Verzeichnis mit allgemeinen und technischen Angaben, die als Sachdaten ab dem Jahre 1998 ersichtlich sind. Weitere Informationen zu den Bildflügen anderer Hersteller sind erkundbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. Historische Orthophotos können sich daher in einzelnen charakteristischen Merkmalen unterscheiden. So gibt es beispielsweise farbige Orthophotos erst seit dem Bildflugjahr 1998, aber auch in der Bodenauflösung gibt es signifikante Unterschiede (10cm/Pixel seit 2014, 20cm/Pixel von 2008 bis 2013, 30cm/Pixel von 1996 bis 2007, 40cm/Pixel vor 1996). Orthophotos in der Zeit seit 1996 wurden vollständig digital erzeugt, Orthophotos aus den Jahren davor sind durch Scannen analoger Halbtonabzüge aus dem DGK5-Archiv entstanden.
Bei der Nutzung der Orthophotos von 1951 bis 1969 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: „Geobasis NRW, Bezeichnung des Urhebers (Hansa Luftbild AG), des Eigentümers (Landesarchiv NRW) sowie des Bestandes (RW 0230)“. Bei der Nutzung der Orthophotos ab 1970 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. Historische Orthophotos können sich daher in einzelnen charakteristischen Merkmalen unterscheiden. So gibt es beispielsweise farbige Orthophotos erst seit dem Bildflugjahr 1998, aber auch in der Bodenauflösung gibt es signifikante Unterschiede (10cm/Pixel seit 2014, 20cm/Pixel von 2008 bis 2013, 30cm/Pixel von 1996 bis 2007, 40cm/Pixel vor 1996). Orthophotos in der Zeit seit 1996 wurden vollständig digital erzeugt, Orthophotos aus den Jahren davor sind durch Scannen analoger Halbtonabzüge aus dem DGK5-Archiv entstanden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
„Anfang Januar 1999 ist in Niedersachsen ein Miesmuschelmanagementplan in Kraft getreten, der u. a. eine wissenschaftliche Begleitung der Aufbauphase des Miesmuschelmanagements beinhaltet. Diese findet durch das Projekt „Wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Aufbauphase de Miesmuschelmanagements im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ statt. Die Projektförderung erfolgt durch die Niedersächsische Wattenmeehrstiftung. Ziel des Projektes ist es, die Auswirkungen der Managementmaßnahmen zu dokumentieren und zu bewerten. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Bestandserfassungen von Miesmuscheln im Eulitoral mit Hilfe von Luftbildern sowie Geländerarbeiten und Probenahmen durchgeführt. Die Proben werden anschließend im Labor ausgewertet. Die Gesamtbestandserfassung findet jeweils im Frühjahr und die Bestandserfassung an ausgewählten Standorten im Herbst statt. Weiterhin werden Standortfaktoren beurteilt. […] Eine weitere Aufgabe des Projektes ist die Erstellung von halbjährlichen Berichten über Arbeitsinhalte und Stand der Arbeiten und die Vorbereitung der Sitzungen des projektbegleitenden Gremiums. […] Die ersten Ergebnisse der Frühjahrsbestandserfassung wurden vorgestellt. Dieses ist der zweite Projektzwischenbericht mit den Ergebnissen des Untersuchungsjahres 2001.“
Von 1989 bis 1991 wurde eine Bestandsaufnahme der Miesmuschelbänke an der niedersächsischen Küste durchgeführt. Die quantitative Erfassung basierte auf Flugzeugerkundungen, Luftbildanalysen, umfassenden "ground truth" Untersuchungen und Beprobungen von 30 ausgewählten Muschelbänken. Im Gebiet wurden 137 Muschelbänke mit einer Gesamtfläche von 27 qkm vorgefunden. Verglichen mit einer Untersuchung aus dem Jahre 1975 ist ein Bestandsrückgang von 50% erfolgt. Auch die niedrigen Biomassewerte in den verbliebenen Bänken zeigten an, dass der Bestand in einer schlechten Verfassung war. Die Gesamtbiomasse in der untersuchten Region belief sich auf 47 000 t Frischgewicht. Die Gründe für den Rückgang der Miesmuschelbestände müssen noch analysiert werden.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Abbildungen der Erdoberfläche. Seit 2001 werden sie durch ein rechnergestütztes Entzerrungsverfahren mit einer geometrischen Genauigkeit von etwa +/- 0,4 m aus Luftbildern hergestellt, die in der Regel im Maßstab 1 : 12 000 als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Die Pixelgröße der DOP am Boden beträgt standardmäßig 0,4 m x 0,4 m, seit 2007 sogar nur 0,2 m x 0,2 m. Sie sind farbig, gestochen scharf und so präzise wie eine Karte. Digitale Orthophotos sind maßstabstreu und können so direkt mit Karten gleichen Maßstabs verglichen oder mit Fachdaten, zum Beispiel Straßenplanungen, digital zusammengefügt werden. Seit 2008 wird bei der Erstellung der digitalen Orthophotos auch ein Infrarotkanal mit erfasst und in verschiedenen Ausprägungen angeboten: Ausprägung RGBI: Darstellung zusammen mit den drei Farbkanälen des normalen Orthophotos; Ausprägung CIR: Darstellung des Infrarotkanals zusammen mit dem roten und grünen Kanal des normalen DOPs; Ausprägung IR: Darstellung nur des Infrarotkanals
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das 3D-Mesh ist eine mögliche Darstellungsvariante eines 3D-Stadtmodells. Es ist eine zusammenhängende Kombination aus Geländeoberfläche mitsamt Objekten wie Häusern, Bäumen, Autos und wird deshalb auch als Digitales Oberflächenmodell bezeichnet. Das 3D-Mesh repräsentiert eine Momentaufnahme einer realitätsgetreuen Abbildung eines Betrachtungsraumes, welcher sich auf ganze Städte, Kreise und Bundesländer erstrecken kann. Für das 3D-Mesh müssen photogrammetrische Luftbilddaten vorliegen, die bei Luftbild- und Laserscanbefliegungen aufgenommen werden. Die erforderlichen Daten für ein 3D-Mesh sind Punktwolken und Schrägluftbilder. Benachbarte Punkte werden im Triangulatationsverfahren / 3D-Meshing zu Drei- und Vierecken verbunden, die man Polygone oder Faces nennt. Abhängig vom Detailgrad unterscheidet sich die Größe der Einzelelemente der Polygone. Das Ergebnis ist das Polygonnetz, welches sich als Summe der Zusammensetzung aller erzeugten Drei- und Vierecke definiert. Das Polygonnetz der Drei- und Vierecke bietet die Grundlage zur Texturierung der im Bildflug aufgenommen Farbinformationen aus hochauflösenden Bildern. Im Ergebnis steht die Vermaschung eines geschlossenen, texturierten Polygonnetzes (Gitternetz).