„Am 22. Dezember 2000 ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt in Artikel 5, Absatz 1 fest, dass die Mitgliedsstaaten bis spätestens 4 Jahre nach in Kraft treten dafür sorgen, dass für die Flussgebietseinheit eine Analyse ihrer Merkmale und eine Überprüfung der Auswirkung menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers abgeschlossen wird. Ebenfalls muss eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung durchgeführt sein. Die Bestandsaufnahme muss gemäß Artikel 15 der EG - WRRL spätestens bis zum 22. März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe Gewässergüte (Unterausschuss „G Ems-Dollart“ der Grenzgewässerkommission) legt in diesem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht die Umsetzung dieser Verpflichtung für das Ems-DollartÄstuargebiet vor. Dabei ist nur das Oberflächengewässer berücksichtigt, da das Grundwasser im Ems-Dollartbereich für die Ökologie als nicht relevant eingeschätzt wird. Während der Erstellung des Berichtes ist deutlich geworden, dass für eine umfassende Beurteilung des Bearbeitungsgebietes zurzeit noch viele Kenntnislücken bestehen. Dieser Bericht stellt dennoch eine eindeutige Beschreibung der Problematik der Oberflächengewässer im Ems-Dollart-Ästuar dar. […]“
Aktualität der Daten:
seit 08.03.2025 , gegenwärtig aktuell
2019 wurde erstmals für das Land Bremen ein Bildflug durchgeführt, bei dem hochaufgelöste Oblique-Luftbilder (Schrägluftbilder) entstanden. Die eingesetzte Kamera nimmt zeitgleich sowohl Senkrechtbilder als auch Schrägbilder nach allen 4 Seiten auf. Die Schrägbilder dienen als Quelle für die Analyse von städtebaulichen Situationen innerhalb des gesamten Stadtgebietes. Die Aufbereitung hat eine Auflösung von 10 bis 20 cm.
Die Geobasisinformationen der ATKIS-LB sind gebührenpflichtig und gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz der Freien Hansestadt Bremen und das Urheberrechtsgesetz.
„Seit 1969 wird in die Wesermündung in Höhe Bremerhaven Abwasser aus der TiO2-Produktion eingeleitet. Zur Überwachung der ökologischen Effekte werden seit 1975 Zoobenthosuntersuchungen an Dauerstationen ober- und unterhalb der Einleitungsstelle durchgeführt. Seit 1985 werden zusätzlich Sediment- und Zoobenthosproben auf eventuelle Anreicherungen mit Metallen untersucht. Für Vegetationsproben wurden diese Analysen von 1985 bis 2005 durchgeführt. Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 2009 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
„Seit 1969 wird in die Wesermündung in Höhe Bremerhaven Abwasser aus der TiO2-Produktion eingeleitet. Zur Überwachung der ökologischen Effekte werden seit 1975 Zoobenthosuntersuchungen an Dauerstationen ober- und unterhalb der Einleitungsstelle durchgeführt. Seit 1985 werden zusätzlich Sediment- und Zoobenthosproben auf eventuelle Anreicherungen mit Metallen untersucht. Für Vegetationsproben wurden diese Analysen von 1985 bis 2005 durchgeführt. Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 2008 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
„Seit 1969 wird in die Wesermündung in Höhe Bremerhaven Abwasser aus der TiO2-Produktion eingeleitet. Zur Überwachung der ökologischen Effekte werden seit 1975 Zoobenthosuntersuchungen an Dauerstationen ober- und unterhalb der Einleitungsstelle durchgeführt. Seit 1985 werden zusätzlich Sediment- und Zoobenthosproben auf eventuelle Anreicherungen mit Metallen untersucht. Für Vegetationsproben wurden diese Analysen von 1985 bis 2005 durchgeführt. Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 2010 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
Die vorliegende Arbeit bezweckt eine ökologische Analyse der Amphipodenfauna der Unter- und Außenelbegebietes. Der Schwerpunkt der Untersuchungen liegt also im Gebiet der Brackwasserregion. Untersuchungen beziehen sich auf die Besiedlung des Bodens und der Tonnen der tieferen Fahrrinne. Alle qualitativen Bodenfänge sind mit Hilfe des 1/5 qm fassenden VAN-FEEN-Bodengreifer durchgeführt; Teilweise auch kleinere Greifer 1/10 bis 1/20 qm; Bei Tonnenbewuchs konnten die Tiere direkt abgesammelt werden.
„Seit 1969 wird in die Wesermündung in Höhe Bremerhaven Abwasser aus der TiO2-Produktion eingeleitet. Zur Überwachung der ökologischen Effekte werden seit 1975 Zoobenthosuntersuchungen an Dauerstationen ober- und unterhalb der Einleitungsstelle durchgeführt. Seit 1985 werden zusätzlich Sediment- und Zoobenthosproben auf eventuelle Anreicherungen mit Metallen untersucht. Für Vegetationsproben wurden diese Analysen von 1985 bis 2005 durchgeführt. Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 2008 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
„Seit 1969 wird in die Wesermündung in Höhe Bremerhaven Abwasser aus der TiO2-Produktion eingeleitet. Zur Überwachung der ökologischen Effekte werden seit 1975 Zoobenthosuntersuchungen an Dauerstationen ober- und unterhalb der Einleitungsstelle durchgeführt. Seit 1985 werden zusätzlich Sediment- und Zoobenthosproben auf eventuelle Anreicherungen mit Metallen untersucht. Für Vegetationsproben wurden diese Analysen von 1985 bis 2005 durchgeführt. Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 2009 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
„Seit 1969 wird in die Wesermündung in Höhe Bremerhaven Abwasser aus der TiO2-Produktion eingeleitet. Zur Überwachung der ökologischen Effekte werden seit 1975 Zoobenthosuntersuchungen an Dauerstationen ober- und unterhalb der Einleitungsstelle durchgeführt. Seit 1985 werden zusätzlich Sediment- und Zoobenthosproben auf eventuelle Anreicherungen mit Metallen untersucht. Für Vegetationsproben wurden diese Analysen von 1985 bis 2005 durchgeführt. Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 2010 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
„Am 22. Dezember 2000 ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt in Artikel 5, Absatz 1 fest, dass die Mitgliedsstaaten bis spätestens 4 Jahre nach in Kraft treten dafür sorgen, dass für die Flussgebietseinheit eine Analyse ihrer Merkmale und eine Überprüfung der Auswirkung menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers abgeschlossen wird. Ebenfalls muss eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung durchgeführt sein. Die Bestandsaufnahme muss gemäß Artikel 15 der EG - WRRL spätestens bis zum 22. März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe Gewässergüte (Unterausschuss „G Ems-Dollart“ der Grenzgewässerkommission) legt in diesem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht die Umsetzung dieser Verpflichtung für das Ems-DollartÄstuargebiet vor. Dabei ist nur das Oberflächengewässer berücksichtigt, da das Grundwasser im Ems-Dollartbereich für die Ökologie als nicht relevant eingeschätzt wird. Während der Erstellung des Berichtes ist deutlich geworden, dass für eine umfassende Beurteilung des Bearbeitungsgebietes zurzeit noch viele Kenntnislücken bestehen. Dieser Bericht stellt dennoch eine eindeutige Beschreibung der Problematik der Oberflächengewässer im Ems-Dollart-Ästuar dar. […]“