Der Web Map Service (WMS) Wald und Holz NRW ist die Schnittstelle zum Abrufen von Kartenauszügen aus dem Datenbestand des Landesbetriebes Wald und Holz NRW für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind in folgende Themengebiete gegliedert und in folgenden Maßstabsebenen sichtbar: Waldtypen NRW Voll (1:50.000 - 1:250.000), Waldtypen NRW Real (1:50.000 - 1:250.000), Sonnenhang im Wald, Nährstoffangebot (1:10.000 - 1:250.000), Wasserhaushaltsstufen (1:10.000 - 1:250.000), Forstbetriebsbezirke (FBB), Wildnisgebiete, Forstliche Wuchsgebiete NRW, Forstliche Wuchsbezirke NRW, Waldbedeckung, Windwurfschadflächen Kyrill, Windwurfschadflächen Friederike, Forstamtsgrenzen, Landeseigener Forstbetrieb (Staatswald) (1.1.000.000) sowie Einrichtungen Wald und Holz.
Digitale Orthophotos (DOP) sind Mosaike aus digital entzerrten Luftbildern und bilden alle zum Aufnahmezeitpunkt luftsichtbaren Objekte und Sachverhalte parallelperspektivisch ab. Zur Entzerrung wird das Digitale Geländemodell (DGM) verwendet. Die Bodenauflösung bzw. Pixelgröße beträgt 0.2 m x 0.2 m. Die Farbbilder mit Infrarotkanal und die Graustufen-Bilder sind in verschiedenen Kanalzusammensetzungen verfügbar. Die Auslieferung erfolgt standardmäßig im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung), eine Transformation in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Digitale Orthophotos (DOP) sind Mosaike aus digital entzerrten Luftbildern und bilden alle zum Aufnahmezeitpunkt luftsichtbaren Objekte und Sachverhalte parallelperspektivisch ab. Zur Entzerrung wird das Digitale Geländemodell (DGM) verwendet. Die DOP ab dem Befliegungsjahr 2020 sind im TrueDOP-Verfahren erstellt. TrueDOP sind grundsätzlich von Verzerrungen und Umklappeffekten freie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche sowie der auf ihr befindlichen Objekte. Sie werden aus orientierten Luftbildern und einem daraus berechneten Oberflächenmodell abgeleitet und als Mosaike bereitgestellt. Die Bodenauflösung bzw. Pixelgröße beträgt 0.2 m x 0.2 m. Die Farbbilder mit Infrarotkanal und die Graustufen-Bilder sind in verschiedenen Kanalzusammensetzungen verfügbar. Die Auslieferung erfolgt standardmäßig im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung), eine Transformation in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Digitale Orthophotos (DOP) sind Mosaike aus digital entzerrten Luftbildern und bilden alle zum Aufnahmezeitpunkt luftsichtbaren Objekte und Sachverhalte parallelperspektivisch ab. Zur Entzerrung wird das Digitale Geländemodell (DGM) verwendet. Die DOP ab dem Befliegungsjahr 2020 sind im TrueDOP-Verfahren erstellt. TrueDOP sind grundsätzlich von Verzerrungen und Umklappeffekten freie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche sowie der auf ihr befindlichen Objekte. Sie werden aus orientierten Luftbildern und einem daraus berechneten Oberflächenmodell abgeleitet und als Mosaike bereitgestellt. Die Bodenauflösung bzw. Pixelgröße beträgt 0.2 m x 0.2 m. Die Farbbilder mit Infrarotkanal und die Graustufen-Bilder sind in verschiedenen Kanalzusammensetzungen verfügbar. Die Auslieferung erfolgt standardmäßig im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung), eine Transformation in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Digitale Orthophotos (DOP) sind Mosaike von entzerrten Luftbildern, die alle sichtbaren Objekte und Sachverhalte zum Zeitpunkt der Aufnahme maßstabsgetreu abbilden. Zur Entzerrung wird das Digitale Geländemodell (DGM) genutzt. Ab dem Befliegungsjahr 2011 sind die DOP10-Daten verfügbar, mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021, für die keine DOP10-Daten vorliegen. Generell werden die DOP-Daten ab 2020 im TrueDOP-Verfahren erstellt, was eine verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Darstellung der Erdoberfläche und der darauf befindlichen Objekte in hoher Qualität gewährleistet. Sie entstehen aus orientierten Luftbildern und einem berechneten Oberflächenmodell und werden als Mosaike zur Verfügung gestellt. Die Bodenauflösung beträgt 0,10 m x 0,10 m. Die Bilder sind in Farbausführung mit Infrarotkanal sowie als Graustufenbilder in verschiedenen Kanalzusammensetzungen erhältlich. Die Standardauslieferung erfolgt im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung); eine Umwandlung in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die DOP10-Daten sind nicht flächendeckend verfügbar – die Verfügbarkeit kann über den Geobroker geprüft werden.
True Orthophotos (TrueDOP) sind grundsätzlich von Verzerrungen und Umklappeffekten freie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche sowie der auf ihr befindlichen Objekte. Sie werden aus orientierten Luftbildern und einem daraus berechneten Oberflächenmodell abgeleitet und als Mosaike bereitgestellt. Die Bodenauflösung bzw. Pixelgröße beträgt 0.2 m x 0.2 m. Die Farbbilder mit Infrarotkanal und die Graustufen-Bilder sind in verschiedenen Kanalzusammensetzungen verfügbar. Die Auslieferung erfolgt standardmäßig im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung), eine Transformation in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Der WMS LINFOS NRW umfasst wesentliche Inhalte der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) NRW wie naturschutzfachliche Grundlagendaten, Alleen und Schutzgebiete, etc..
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.
Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.
Die Karte zeigt Maßnahmen zur Entwicklung und Renaturierung von Fließgewässern und Auen, die als naturräumliche und ökologische Achsen erhalten und verbessert werden sollen. Grundlage sind Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sowie hydromorphologische Zielsetzungen. Im Fokus stehen Bereiche mit hohem Entwicklungspotenzial, in denen Gewässerräume reaktiviert, Uferbereiche strukturell verbessert und ökologisch wertvolle Auenlebensräume entwickelt werden können.