Dieser Datensatz umfasst vorläufige oder transformierte Koordinaten von Gebäudepunkten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit allen Attributen. Diese Punkte werden nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt.
Dieser Datensatz umfasst vorläufige oder transformierte Koordinaten von Grenzpunkten (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit allen ihren Attributen. Diese werden nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt.
In die durch Punktsignatur gekennzeichneten Bereiche können Kaltluftmassen vordringen und eine Abmilderung der bioklimatischen Belastungssituation bewirken.
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der zeichnerischen Festlegungen des geltenden Landesentwicklungsplans des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW). Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes NRW fest. Seine übergreifenden textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zeichnerischen Festlegungen werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:300.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine äußerst grobe Festlegung wieder. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein der vom Landeskabinett beschlossene und vom Landtag bestätigte Plan, wie er im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist (Zeichnerische Darstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:300.000). Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurde die Darstellung der Daten im Detail angepasst. Sie kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen Landesentwicklungsplan abweichen. Die nachrichtlich dargestellten Abbaugrenzen für den Braunkohlenabbau entsprechen noch dem Stand der gültigen Braunkohlenpläne. Sie berücksichtigen daher noch nicht die in der Leitentscheidung vom 05.07.2016 oder der neuen Leitentscheidung vom 21.03.2021 getroffenen Entscheidungen der Landesregierung u.a. zum Erhalt der Ortschaft Holzweiler, zur Verkleinerung der Tagebaue oder zum Erhalt des Hambacher Forstes. Diese werden jetzt mit den initiierten Braunkohlenplanänderungsverfahren umgesetzt.
Unter Globalstrahlung versteht man die gesamte am Erdboden ankommende Strahlung, also die Summe aus direkter Sonnenstrahlung und diffuser (also durch Lichtstreuung Infolge von Wolken oder Nebel indirekt eintreffende) Himmelsstrahlung. Die Stärke der den Boden erreichenden Strahlung ist abhängig von geographischer Breite, Tageszeit, Jahreszeit und der Geländeform, d. h. dem Winkel, unter dem die Strahlen auftreffen. Durch die unterschiedlichen Einfallswinkel der Sonne während des Jahres und der Tage ist die Globalstrahlung im Sommer stärker als im Winter und am Mittag stärker als am Morgen und am Abend. Die Flächenkarten der Globalstrahlung werden in der Einheit Kilowattstunde pro Quadratmeter (kWh/m2) zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Karten der Mittelwerte der Monate, der Jahreszeiten und für das gesamte Jahr der Klimanormalperioden ab 1981 - 2010 und 1991 - 2020. Bei allen Daten handelt es sich um absolute Werte, die als Raster im GeoTiff-Format zur Verfügung gestellt werden.
Dieser Datensatz umfasst alle Texte (Punktnummern) der Grenzpunkte (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Dieses können zum Beispiel historische oder transformierte Grenzpunkte sein.