Aktualität der Daten:
seit 01.01.2023 , gegenwärtig aktuell
Die Digitalen Luftbilder werden aus Bildflugzeugen im Rahmen von Bildflügen im ATKIS-Bildflugprogramm aufgenommen. Bei den Bildflügen wird ein bestimmtes Gebiet in Ost-West-Richtung beflogen. Die Bilder werden in fortlaufenden Flugstreifen so aufgenommen, dass sie sich in Flugrichtung jeweils um mindestens 60 % überlappen (ab 2011: 80 %). Bilder benachbarter Streifen überlappen sich jeweils um 30 %. So wird das gesamte Gelände lückenlos erfasst. Benachbarte Einzelbilder erlauben mit Hilfe entsprechender Geräte eine stereoskopische Betrachtung des überlappenden Gebietes, wobei ein räumlicher Eindruck des Geländes aus der Vogelperspektive vermittelt wird.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2023 , gegenwärtig aktuell
Orientierte Luftbilder sind eine Kombination bereits für amtliche Aufgaben vorhandener Daten. Im Rahmen des mehrmonatigen Produktionsprozesses der Digitalen Orthophotos (DOP) stehen bereits zu einem frühen Zeitpunkt die digitalen Originalmessbilder in Verbindung mit den jeweiligen Orientierungsdaten und dem Kamera-Kalibrierungsprotokoll zur Verfügung; die räumliche Zuordnung der digitalen Originalmessbilder ist auf der Grundlage einer Bildmittenübersicht möglich. Die Orientierungsdaten enthalten die Parameter der äußeren Orientierung (Position und Orientierung des Aufnahmezentrums im Raum). Diese Daten stehen nach dem Bildflug zunächst über die direkte Georeferenzierung mittels GPS und Inertialem Navigationssystem (INS) mit einer Lage- und Höhengenauigkeit von ca. 0,5 m zur Verfügung. Im Zuge der darauf folgenden Aerotriangulation (AT), d. h. die Berechnung der Orientierungsparameter über Passpunkte im Bildblockverband, wird die Genauigkeit der Orientierungsparameter in der Regel auf weniger als 0,2 m in der Lage und 0,4 m in der Höhe gesteigert. Die GPS/INS-Orientierungsdaten stehen kurz nach der Auslieferung der Bildflugdaten zur Verfügung. Die anschließende Berechnung der genaueren AT-Orientierungsdaten dauert wenige Wochen.
Das Freizeitportal der Landesvermessung und Geobasisinformation im LGLN - Freizeitplanung per Internet mit über 1000 individuell ausgearbeiteten Touren auf interaktiven amtlichen Karten. Das digitale Kartenangebot reicht von der Übersichtskarte, allen amtlichen Topographischen Karten, Straßenkarten, Grundstückskarten samt Eigentumsgrenzen und Hausnummern und Luftbildern bis hin zu historischen Karten.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 abrufbar. Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet "LGLN"
Das Ortsverzeichnis – ATKIS umfasst die geographischen Namen der Orte und Wohnplätze in Niedersachsen (GeoNam). Fast 17. 000 Namen werden mit ihren Koordinaten in ETRS89/UTM32N und weiteren Informationen in Tabellenform aufgeführt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Der WMS - Dienst "Eiderentenbestände im Niedersächsischen Wattenmeer" enthält alle Kartierungen zum Eiderentenmonitoring die durchgeführt wurden. Hierbei handelt es sich um Beobachtungen zum punktuellen Vorkommen der Eiderente, an dem angegebenen Ort, welcher aus einem Flugzeug beobachtet wurde. Dabei handelt es sich um die Mauser- (Juli/August) und Überwinterungsbestände (Januar/Februar).
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK). In Niedersachsen sind ca. 1700 Fließgewässer-Wasserkörper definiert. Ein Wasserkörper kann aus mehreren Gewässersegmenten bestehen. Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auch die Bremischen und die ansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert..
Hauptdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen. Hochwasserdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser dienen. Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerks, die dem Schutz eines Gebietes vor Wasser dienen, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann. Deiche der 2. Deichlinie schränken beim Bruch eines Hauptdeiches oder Sperrwerks die Überschwemmung im geschützten Gebiet ein. Deiche erhalten ihre Eigenschaft durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG)
Schutzdünen sind Dünen, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen oder den Bestand der Insel sichern. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke. Für gewidmete Schutzdünen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).