Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.
Dieser Dienst enthält drei Themen: 1. Geöffnete Einbahnstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den Einbahnstraßen auf Kölner Stadtgebiet und ob diese für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind -- 2. Maßnahmen zur Radverkehrsförderung: Dieses Thema enthält Informationen über umgesetzte Maßnahmen zur Radverkehrsförderung die per Internetmeldung öffentlich bekannt gemacht wurden -- 3. Fahrradstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben--4. Radverkehrsnetz: Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Dieser Dienst enthält alle Standorte der anerkannten Interkulturellen Zentren im Kölner Stadtgebiet und gibt Informationen zu deren Lage (Straße und Hausnummer), den dort gesprochenen Sprachen sowie zu den Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
Dieser Dienst enthält alle Standorte der anerkannten Interkulturellen Zentren im Kölner Stadtgebiet und gibt Informationen zu deren Lage (Straße und Hausnummer), den dort gesprochenen Sprachen sowie zu den Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
Das Baumkataster der Stadt Köln enthält ausschließlich von der Stadt Köln verwaltete und betreute Einzelbäume im Straßenland, sowie auf bebauten städtischen Objekten und deckt daher nicht den gesamten städtischen Baumbestand im Stadtgebiet ab. Die dargestellten Bäume werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen regelmäßig kontrolliert und gepflegt. Der Datensatz wird täglich aktualisiert und spiegelt den aktuellen Stand der Datenerfassung wider. Der dargestellte Baumbestand dient nur als Planungsergänzung und ersetzt bei Baumaßnahmen weder die Funktion eines amtlichen Lageplans, noch ist er mit diesem gleichzusetzen. Die Gewährleistung für eine exakte Verortung der Bäume, sowie deren Kronenausformungen in den Datensätzen des Baumkatasters wird nicht übernommen. Diese Informationen sind mittels eines amtlichen Lageplanes zu sichern.
Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.
Das Portal „Informationen zu Erneuerbaren Energien im Kreis Kleve“ informiert zu den Themen Solarenergie und Windkraft im Kreis Kleve. Anhand der Karten kann ein Überblick über die Potentiale und dem Stand des Ausbaus an erneuerbaren Energien im Kreis Kleve eingesehen werden. Darüber hinaus werden im Themenbereich Solar – PV-Freiflächenanlagen Karten für Kriterien bezüglich des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal Erneuerbare Energien im Kreis Kleve und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal Erneuerbare Energien im Kreis Kleve ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Die Schutzgebiete im Kreis Paderborn umfassen die verbindlich als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsbestandteil oder Naturdenkmal geschützten Teile von Natur und Landschaft. Diese werden entweder von der Bezirksregierung Detmold durch Verordnungen oder durch den Kreis Paderborn in den Landschaftsplänen als Satzung festgesetzt.