Dieser Datensatz zeigt die Spiel- und Bolzplätze innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises. Zur Erstellung des Datensatzes wurden die Datenlieferungen der Stadtverwaltungen zusammengeführt, die diese Daten auch pflegen.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch nicht rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsentwurfs (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 laufen in Wuppertal 2 Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eine Denkmalbereichssatzung zum Abschluss gebracht worden ist (Entfernung aus dem Datensatz) oder wenn in einem neuen Verfahren das Geltungsbereichspolygon festgelegt worden ist (Ergänzung im Datensatz). Die Sachattribute zu den Geltungsbereichspolygonen umfassen eine Ortsbezeichnung, den Verfahrensstand und den geplanten offiziellen Satzungsnamen. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Mit diesem Tool kann eine XPlanGML-Datei in QGIS mit vordefinierter Layerreihenfolge und Styling importiert werden, z.B. - zur Visualisierung - zur Qualitätssicherung - oder auch zum Erstellen eines QGIS-Server-Projektes, etwa um einen WMS eines Flächennutzungsplans zu veröffentlichen. Der XPLAN-Reader setzt die Installation mindestens der Version 3.26.0 des OpenSource-GIS „QGIS“ voraus und ist dann innerhalb von QGIS als Erweiterung aus dem offiziellen QGIS-Plugin-Repository verwendbar. Die Aktualisierung der Erweiterung findet bei Bedarf statt.
Der Datensatz umfasst die beleuchteten Abschnitte des Wuppertaler Radverkehrsnetzes, bestehend aus den gemäß Straßenverkehrsordnung ausgeschilderten Radwegen im Stadtgebiet von Wuppertal, den örtlich ausgeschilderten kommunalen Radwanderwegen der Stadt Wuppertal einschließlich damit zusammenhängender Teilstrecken von Radwanderwegen außerhalb des Wuppertaler Stadtgebietes sowie dem für Wuppertal relevanten Auszug aus dem Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz wurde aus Anlass der Publikation der Radverkehrsdaten im Wuppertaler GeoPortal im zweiten Quartal 2015 in einem arbeitsaufwändigen teilautomatisierten Prozess durch Abgleich mit den Daten des Beleuchtungsinformationssystems BELIS erstellt. Er wird nur nach expliziter Feststellung eines Aktualisierungsbedarfs fortgeführt. Die im Datensatz enthaltenen Linienelemente sind Auszüge aus den beiden Datensätzen „Radwege Wuppertal“ und „Radrouten Wuppertal“, die das vollständige Radverkehrsnetz der Stadt, repräsentiert durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege, enthalten. Der Datensatz der beleuchteten Strecken ist daher als Ergänzung dieser beiden Datensätze zu verstehen. Er ist in Form von ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 verfügbar.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Es laufen zwei weitere Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eines dieser beiden Verfahren zum Abschluss gebracht worden ist. Die Sachattribute zu den Geltungsbereichspolygonen umfassen eine Ortsbezeichnung, den Verfahrensstand, den offiziellen Satzungsnamen und einen Hyperlink auf die digitalen Satzungsdokumente. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Denkmalbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Denkmalbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die Digitale Topographische Karte 1:250 000 (DTK250) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1:250 000 (DLM250) abgeleitete, kartographisch bearbeitete Karte im Rasterformat. Die Rasterdaten sind in verschiedene Einzellayer (Layer 1-7 und 9) gegliedert. Durch die Kombination dieser Layer wird ein Summenlayer (Layer 0) gebildet, welcher dann das farbige, vollständige Kartenbild der DTK250 darstellt. Des Weiteren sind 3 Zusatzlayer (Layer 8, 10, 11) vorhanden, welche Informationen wie Schummerung, geographisches Netz und das UTM-Gitter beinhalten. Der Datensatz liegt als UTM-Abbildung in der Auflösung 320 Pixel/cm vor.