Die Sonderveröffentlichung beschreibt Untersuchungen zur Petrografie und Leitgeschiebeführung der Stauchmoränen des Niederrheins und deren Anbindung an die Moränen des Münsterlandes. Eine Gedenkschrift zum 125. Geburtstag von Albert Steeger. [2010. 125 S., 30 Abb., 16 Tab., 3 Bildtaf, 2 Taf. i. d. Anl.; ISBN 978-3-86029-937-1]
Der Datensatz "Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen" beinhaltet die räumlichen Geltungsbereiche aller rechtswirksamen Aachener Satzungen, welche unter § 172 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) oder § 86 (1) der Landesbauordnung (BauO NRW) fallen. Der Datenbestand ist vollständig, Stand Februar 2022 umfasste er 31 Satzungen. Jeder Geltungsbereich ist mit Sachinformationen verknüpft. Dazu gehören unter anderem Hyperlinks zu den jeweiligen Satzungstexten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn eine neue Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung einer bestehenden Satzung. Im Land NRW besteht für die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Der Datensatz wird unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Der WMS liefert eine inhaltlich reduzierte Darstellung der ALKIS-Daten in Grauwerten. Eine vollständige ALKIS-Darstellung liefert der Dienst "ALKIS (vollständig)".
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen führt alle fünf Jahre eine Verkehrszählung durch. Der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich mit seinen Zählstellen an dieser Aktion. An den Kreisstraßen werden Helfer benötigt, um ein aktuelles Bild von der Verkehrslage zu erhalten. Daher sucht das Tiefbauamt des Kreises zuverlässige Zählerinnen und Zähler, deren Mindestalter 14 Jahre beträgt. Es werden die Standorte der Verkehrsstellen dargestellt .
Das Heft Nr. 9 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ beschreibt ein eiszeitliches Relikt eines Frosthügels in der nördlichen Eifel. Nördlich von Mützenich befinden sich im Hohen Venn mehrere auffällige, ringförmige oder lang gezogene Geländeformen. Es sind fossile Relikte der letzten Eiszeit, die als Lithalsas bezeichnet werden. Einer der größten ist der Mützenicher Lithalsa, der auch als Geotop ausgewiesen ist. Die Frosthügel entstanden während der letzten Eiszeit im Permafrostboden durch Bildung von Eislinsen, die den Boden emporhoben. Bei Erwärmung der oberen Erdschichten im Sommer glitt der Boden nach außen ab und formte die ringförmigen Wälle. Die Lithalsas haben heute auch eine große Bedeutung bei der Renaturierung von Moorgebieten. [2020. 10 S., 4 Abb., ISSN 2510-1331]
Das Heft Nr. 22 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ wurde anlässlich der 78. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Geologen, die vom 21. bis 23. Mai 2013 in Krefeld stattfand, herausgegeben. Der ausführliche Tagungsband beinhaltet Textfassungen sämtlicher Vorträge, Poster und Exkursionsbeiträge, die auf der Veranstaltung präsentiert wurden. [2014. 148 S., 126 Abb., 2 Tab.; ISSN 1430-5267]
Es werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Kreis Minden-Lübbecke dargestellt. Zum Teil sind die Pläne, textliche Festsetzungen und Begründungen als PDF verlinkt.
„Entlang weiter Strecken an der Küste liegen die Salzwiesen, soweit nicht bereits baulich gesichert, im Abbruch. Die eigentlichen Probleme verursacht dabei die Erosion an der Vorlandkante, nicht die Flächenerosion. Von Seiten des Küstenschutzes werden daher zunehmend Maßnahmen zur Sicherung der Abbruchkanten gefordert. Auch der Naturschutz beobachtet diese Abbrüche mit Sorge, steht aber vor dem Konflikt, dass - werden entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen - damit anderen Zielsetzungen des Naturschutzes im Nationalpark entgegengewirkt werden. Die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NLP-V) hat die Problematik des Kantenabbruchs und des Umgangs mit diesen Abbrüchen deshalb als ein Thema von besonderer Bedeutung eingestuft. Als ein möglicher Kompromiss wird zwischen Küstenschutz und Naturschutz die Anlage von Lahnungsfeldern erörtert. Diese Lahnungsfelder werden bei Vorliegen geeigneter Randbedingungen den bestehenden, im Abbruch liegenden Salzwiesen vorgelagert. Dadurch kann der Abbruch an der Kante erfahrungsgemäß deutlich verlangsamt und in vielen Fällen langfristig sogar gestoppt werden. Gleichzeitig fördert diese Maßnahme die Verlandung und damit die Neubildung von Salzwiesen. Während der Küstenschutz die Lahnungsfelder vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Schutzwirkung betrachtet, bewertet der Naturschutz Lahnungsfelder in erster Linie unter den Zielsetzungen des Nationalparks. Ein wesentlicher Gesichtspunkt dabei ist die Leistungsfähigkeit solcher Lahnungsfelder für den Naturhaushalt. Für den Naturschutz interessant sind deshalb vor allem naturnah aufwachsende Lahnungsfelder. Gerade hierzu aber liegen bisher wenig Erfahrungen und Kenntnisse vor. Auf Seiten der NLP-V besteht daher das große Interesse, einen besseren Kenntnisstand über die Auswirkungen und Entwicklungsmöglichkeiten naturnah aufwachsender Lahnungsfelder zu erhalten, insbesondere um mögliche zukünftige Lahnungsbauten naturschutzfachlich besser gestalten und bewerten zu können. […] Im Rahmen dieses Projekts werden mit der vorliegenden Arbeit die sedimentologischmorphologischen sowie die vegetationskundlichen Daten aufbereitet und teilweise in ein Geographisches Informationssystem überführt. Ziel ist letztlich die Bewertung der unbegrüppten und unbeweideten, also relativ naturnah entwickelten Lahnungsfelder am Cappeler Tief im Hinblick auf ihre Eignung bzw. auf ihre Leistungsfähigkeit für die Ziele des Naturschutzes im Nationalpark. Aufbauend darauf werden dann Kriterien zur Absicherung von Entscheidungen bei künftigen Planungen entwickelt und Zielvorstellungen formuliert. Das Projekt wurde mit Mitteln der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung gefördert.“